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Die Wirtschaftsschule – Verdienste und Entwicklungsperspektiven ...

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<strong>Die</strong> <strong>Wirtschaftsschule</strong> <strong>–</strong> <strong>Verdienste</strong> <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsperspektiven</strong> einer bayerischen Schulart<br />

306<br />

2.4 Sinnlich-ästhetischer Bildungsansatz außerhalb der ästhetischen Fächer<br />

Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang der bildungstheoretische Ansatz der ästhe-<br />

tischen Bildung als ein allgemein-didaktisches, nicht fächerspezifisches Projekt. Der Begriff des<br />

ästhetischen Lernens umfasst die sinnliche Dimension der Aneignung von Wissens gut. „Imagination<br />

ist wichtiger als Wissen“ <strong>–</strong> eine Aussage, die man Einstein zuschreibt <strong>–</strong> umschreibt den Tatbestand,<br />

dass wir nichts begreifen würden, ohne die Fähigkeit, uns etwas vorzustellen: Ob wir einen Text<br />

lesen, ein Musikstück hören, oder ein Ballett betrachten. Sinnliche Erfahrungen stehen häufig am<br />

Ausgangspunkt des Lernprozesses, begleiten diesen oder korrigieren ihn. <strong>Die</strong> ästhetischen Maßstäbe,<br />

an denen sich jeder orientiert, sind u. a. abhängig von der sozialen Schicht, aber auch von der<br />

kulturellen Zugehörigkeit. Ästhetisches Lernen erhöht die Kreativität, schult aber auch den Jugendlichen,<br />

dem bloßen Augenschein zu misstrauen <strong>und</strong> Bilder interpretieren zu können.<br />

3. Der Religions- <strong>und</strong> Ethikunterricht an der <strong>Wirtschaftsschule</strong><br />

3.1 <strong>Die</strong> derzeitige Positionierung der Fächer<br />

Der Religionsunterricht an der <strong>Wirtschaftsschule</strong> wird konfessionell geb<strong>und</strong>en in allen Jahrgangsstufen<br />

im Umfang von 2 Jahres-Wochenst<strong>und</strong>en erteilt. Er ist in Folge der mit den christlichen<br />

Kirchengemeinschaften geschlossenen Staats- bzw. Konkordatsverträgen ein Pflichtfach für alle<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die der evangelischen bzw. römisch-katholischen Kirche angehören.<br />

Nach Art. 7, Abs. 3 Gr<strong>und</strong>gesetz ist der Religionsunterricht „in den öffentlichen Schulen (...) ordentliches<br />

Lehrfach.“ 4 Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in<br />

Übereinstimmung mit den Gr<strong>und</strong>sätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Das Spannungsfeld ist<br />

klar: Ein staatlich garantiertes, aber inhaltlich von den Kirchen in alleiniger Verantwortung getragenes<br />

Unterrichtsfach.“Der Religionsunterricht ist sowohl weltanschaulich... als auch gleichzeitig ordentliches<br />

Lehrfach in einer weltanschaulich neutralen Schule“. (Treml, 1994, S.18)<br />

Vom Religionsunterricht abgemeldete, konfessionslose bzw. keiner christlichen Kirche angehörende<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler müssen nach dem bayerischen Schulrecht im Regelfall den Unterricht<br />

im Fach Ethik besuchen <strong>–</strong> ein Pflicht- <strong>und</strong> Vorrückungsfach. Ethik ist damit als „Ersatzfach“ an den<br />

Religionsunterricht gekoppelt. Durch die sprunghaft gestiegene Anzahl nicht christlicher <strong>und</strong> religiös<br />

nicht geb<strong>und</strong>ener Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler hat sich vor allem in den <strong>Wirtschaftsschule</strong>n der großen<br />

Kommunen das Unterrichtsangebot Ethik sowohl quantitativ als auch qualitativ verändert. Aus dem<br />

Ersatzfach ist häufig ein Regelfach geworden, das von mehr Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern besucht wird<br />

als der Religionsunterricht einer der beiden christlichen Kirchen.<br />

4 Artikel 131 Bayer. Verfassung ergänzt die Verpflichtung zum Religionsunterricht nach Gr<strong>und</strong>gesetz um einen verfassungsrechtlichen<br />

Bildungsauftrag zur religiösen Erziehung.

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