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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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schenkt seinem Wirken den Erfolg (Apg 19,11; 1 Kor 2,3 ff; Röm 15,17 ff) und baut auch die<br />

Ordnung für das Leben der Gemeinde auf (1 Kor 3,9 ff; 2 Kor 12,19; Eph 4,12-16). Wenn<br />

immer also Glieder der Gemeinde zu besonderen Aufgaben bestellt werden, die dieser Ordnung<br />

dienen, so ist es in diesem Verständnis letztlich der Heilige Geist, der sie beruft und bevoll-<br />

mächtigt, da sie ja dessen Organe sind (1 Kor 12,4 ff). Von Anfang an wissen sich demnach alle<br />

Amtsträger <strong>von</strong> Christus, ihrem höchsten Herrn, in Dienst genommen und erfüllen daher ihre<br />

Aufgaben in und an der Gemeinde im Geiste dienender Liebe, wie das schon Jesus <strong>von</strong> seinen<br />

Jüngern verlangt hat (Mk 10,42-45). Deshalb bejaht die Gemeinde diese Ordnung auch mit<br />

großer Selbstverständlichkeit und sieht darin nicht einen Widerspruch zu dem freien Wirken des<br />

Geistes in den charismatisch Begabten.<br />

In dieser Ordnung der Gemeinden nimmt Paulus selber eine besondere Stellung ein. Er ist der<br />

Gründer, der durch seine Begegnung mit dem Auferstandenen unmittelbar zum Apostel der<br />

Heiden berufen wurde. Er ist tief durchdrungen <strong>von</strong> seiner apostolischen Vollmacht und Autori-<br />

tät. Darin sieht er so etwas wie ein messianisches Vikariat, Stellvertretung des Messias, des<br />

Christus. Diese Autorität setzt er ein, wo immer die Ordnung und der Aufbau der Gemeinden<br />

dies verlangt (2 Kor 10,8; 13,10; 1 Kor 4,21. In diesem Bewusstsein kann er bindende Ent-<br />

scheidungen für seine Gemeinden treffen, Exkommunikationen vornehmen (1 Kor 5,3 ff),<br />

Anweisungen für den Gottesdienst geben (1 Kor 7,17) oder für das sittliche Verhalten der Gläu-<br />

bigen (1 Thess 4,11). Er, Paulus, betrachtet sich als die höchste Lehrautorität seiner Gemeinden,<br />

wohlverstanden, nicht der ganzen Kirche. Er betrachtet sich aber nicht nur als die höchste<br />

Lehrautorität seiner Gemeinden, sondern auch als den obersten Richter und Gesetzgeber.<br />

Die zu bestimmten Aufgaben in den Gemeinden <strong>von</strong> ihm eingesetzten Männer treten ihm zur<br />

Seite, sie partizipieren gewissermaßen an dem Weisungsrecht und an der Vollmacht des<br />

Apostels, weshalb sich ihnen die Mitglieder der Gemeinde unterzuordnen haben (1 Kor 16,15<br />

f; 1 Thess 5,12; Röm 12,6 ff). Die Vollmacht dieser Männer ist demnach der Vollmacht des<br />

Apostels gleichgeartet, wenn auch untergeordnet und eingeschränkt. Die Inhaber solcher<br />

Funktionen tragen gemäß Apg 14,23 die Bezeichnungen "Älteste" oder "Presbyter". Solche hat<br />

Paulus, wie die Apostelgeschichte eigens feststellt, in Lystra, Ikonium und im pisidischen<br />

Antiochien unter Handauflegung und Gebet in ihre Aufgabe eingewiesen, bevor er seine Reise<br />

fortgesetzt hat. Diese Art der Berufung darf man auch für die Ältesten der Gemeinde <strong>von</strong>

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