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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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-300-<br />

In der apostolischen Kirche werden dann viele andere Dienste genannt, <strong>von</strong> denen nicht alle zu<br />

jeder Zeit in jeder Gemeinde vorhanden waren. Dabei kann es sich um einzelne Dienste<br />

handeln, die wohl <strong>von</strong> einem Amtsträger geleistet werden konnten, aber nicht notwendig und<br />

dauernd einem Mitglied der Gemeinde übertragen sein mussten, wie beispielsweise Heilungsgaben,<br />

Wunderwirkungen, Prophetie, Unterscheidung der Geister, Hilfeleistungen, Leitungen,<br />

Sprachen, Deutungen der Sprachen usw. (1 Kor 12,10.28). Es kann sich dabei aber auch um<br />

Inhaber eines offenbar dauernden Amtes handeln, wie beispielsweise Apostel, Propheten,<br />

Lehrer, Evangelisten, Presbyter, Bischöfe, Diakone. Die 1 Thess 5,12 erwähnten Vorsteher und<br />

die Apg 15,22 genannten Führenden waren wohl dauernd Beauftragte. Beauftragung und<br />

Einsetzung erfolgt durch Gott, Christus, den Heiligen Geist und die Kirche. Letztlich erhält das<br />

Amt immer seine Legitimation durch Gott. Auf ihn geht alle Sendung zurück.<br />

Es ist <strong>von</strong> großer Bedeutung, dass alle wichtigsten Ämter auch und zuerst <strong>von</strong> dem einen<br />

Christus ausgesagt werden. So Apostel (Hebr 3,1), Prophet (Joh 6,14; Apg 3,22), Lehrer (Mt<br />

23,8), Hirt Joh 10,11; Hebr 13,20), Führer (Mt 2,6; 23,10), Diakon (Mk 10,45; Röm 15,8),<br />

Priester (Hebr 3,1), Bischof (1 Petr 2,15). Das bedeutet die Einheit des Amtes und seine<br />

Begründung im Heilswerk Christi. Das eine Amt entfaltet sich in der Vielheit der kirchlichen<br />

Dienste, die das Werk Christi tun. Die Bezeichnungen der Ämter entnimmt man den konkreten<br />

Dienstleistungen oder dem hellenistischen Judentum ("πkgσβtυτgkος") oder dem griechischen<br />

Vereinswesen ("διtαiονος", "zgπtισiοπος", " ΄ηγοtυµgνος"). Einige Namen treten wieder zurück,<br />

andere bleiben als Amtstitel der Kirche erhalten, so Diakon, Priester, Bischof. Vermieden<br />

werden Amtsbezeichnungen, die bisher schon einen kultischen Sinn hatten, wie beispielsweise<br />

"΄ιgkgtυς".<br />

Allgemein wird das Amt verstanden als "διαiονtια" (2 Kor 3,8; 6,3; 2 Tim 4,5 u.ö.), als "χtαkις"<br />

(Röm 1,5; 1 Kor 3,10; Gal 2,9) und als "zgξουσtια" (Mk 3,15; 2 Kor 10,8; 13,10).<br />

Während sich das Amt der zwölf Apostel und wohl auch der Propheten über die ganze Kirche<br />

erstreckt, ist das Amt der Bischöfe und der Presbyter in seinem Tätigkeitsbereich territorial be-<br />

295<br />

schränkt .<br />

295 2<br />

Karl Hermann Schelkle, Artikel Amt, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, Freiburg 1957, 452-454.

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