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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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1581), wobei wiederum für ihn der Zusammenhang der Ortskirche mit der römischen Kirche<br />

<strong>von</strong> entscheidender Bedeutung ist.<br />

Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass man nicht sagen kann, dass ursprünglich die Leitung der<br />

Gemeinden allgemein in den Händen <strong>von</strong> Charismatikern gelegen hat und dass die Ausbildung<br />

des Amtes sich rein pragmatisch aus dem Nachlassen des Geistes erklärt, wie man seitens der<br />

liberalen protestantischen Theologie vielfach gemeint hat. Sondern zunächst gibt es verschiede-<br />

ne Ordnungen in den Gemeinden, die Presbyterordnung in den judenchristlichen Gemeinden,<br />

eine nicht näher zu beschreibende, vielleicht auch wechselnde Ordnung in den Missions-<br />

gemeinden allgemein und die mehr charismatische Ordnung in den paulinischen. Schon sehr<br />

bald zeigt sich aber die Tendenz, eine institutionelle Ordnung zu haben, die mehr und mehr in<br />

279<br />

Analogie zur theokratischen ordnung des Alten Bundes gesehen wird .<br />

Nun noch ein Wort zum Ritus der Handauflegung: Die Amtsübertragung erfolgt in alttestament-<br />

licher Zeit bereits durch Handauflegung. Die Handauflegung ist ein uralter Ritus oder Gestus,<br />

der uns im Alten Testament und auch außerhalb des Alten Testaments begegnet, und zwar<br />

zunächst als Segensgestus. Diesem Brauch liegt in den alten Religionen wohl die Vorstellung<br />

zugrunde, dass durch diese Berührung der Segen als "feines materielles Fluidum auf den zu<br />

Segnenden übergehen würde" (1343). Diese magische Vorstellung ist jedoch im Alten Testa-<br />

ment bereits überwunden, wenn es die Wirkung des Segens nicht auf die bloße Kontaktwirkung,<br />

sondern auf Gott selber, den eigentlichen Spender des Segens, zurückführt. Gott selber muss<br />

daher auch um die Gewährung des Segens angerufen werden. Im Alten Testament ist also der<br />

äußere Gestus nur mehr ein Symbol der <strong>von</strong> Gott her kommenden Segensgnade.<br />

Die Handauflegung begegnet uns aber auch in Verbindung mit dem Opfer: Der Opfernde legt<br />

seine Hand auf den Kopf des Opfertieres. Dabei handelt es sich entweder um eine symbolische<br />

Übertragung der Schuld des Opfernden auf das Opfertier - das ist der Sündenbock-Ritus -, oder<br />

der Opfernde will damit zum Ausdruck bringen, dass er sein Eigentum als Opfer an Jahwe<br />

übergibt. Möglicherweise soll aber auch die Geste nur unterstreichen, dass das Opfer, das der<br />

Opfernde darbringt, ihm gehört und dass er es ist, der es der Gottheit darbringt. In diesem<br />

279<br />

<strong>Joseph</strong> Schmid, Art. Kirche I: Biblisch, in: Heinrich Fries, Hrsg., Handbuch theologischer Grundbegriffe, Bd.<br />

2<br />

II (dtv-Wissenschaftliche Reihe), München 1974, 436-438.

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