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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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346<br />

Ebd., 96 f.<br />

347<br />

Ebd., 97 f.<br />

-314-<br />

da man diese Ausdrücke auch für die Ernennung der kaiserlichen Beamten verwandte. Mehr<br />

und mehr verbindet man die Termini "ordinare" und "ordinatio" jedoch mit dem "ordo".<br />

Gleichzeitig spricht man <strong>von</strong> der Konsekration des Bischofs und der Benediktion der Äbte. Seit<br />

Innozenz III. werden diese Ausdrücke offiziell übernommen und sanktioniert durch das Pontifi-<br />

346<br />

kale der römischen Kurie .<br />

Heute ist in den offiziellen Verlautbarungen der Kirche wieder stärker die Tendenz erkennbar,<br />

den Begriff "ordo" auf alle drei Stufen des Weihesakramentes anzuwenden und so das Amt<br />

organischer zu verstehen. Ebenso ist die Tendenz unverkennbar, die Bezeichnung "ordines<br />

347<br />

sacrae" allein den sakramentalen Weihen vorzubehalten .<br />

In ältester Zeit war die Stellung der Bischöfe auf jeden Fall noch stärker als im Mittelalter und<br />

in der Gegenwart. Der Bischof wurde als der alleinige Gesetzgeber seiner Gemeinde angesehen.<br />

Zwar fragte er sein Presbyterium in wichtigen Angelegenheiten um Rat und holte sogar<br />

die Stimmung des Volkes ein, aber er ist <strong>von</strong> niemand abhängig. Die Ortskirche oder besser<br />

Partikularkirche war so eine patriarchalische Gemeinschaft. Im Zeitalter der Konzilien, das mit<br />

Nizäa begann, bildete sich dann die Institution der Erzbischöfe und der Patriarchen. [Die<br />

Kirche bildete ihre Verfassung der des römischen Imperiums nach.] Daneben standen die<br />

Prärogativen des römischen Bischofs, <strong>von</strong> denen dieser freilich zunächst kaum Gebrauch<br />

machte, bis dessen Eingriffe in das Leben der Ortskirchen immer häufiger wurden. Darin<br />

kommt das <strong>von</strong> Anfang an vorhandene Bewusstsein der Kirche zum Ausdruck, dass die Ortskir-<br />

che eben doch nicht völlig unabhängig ist, dass die Bischöfe vielmehr mit ihrem Ortskirchen<br />

Teil eines "ordo episcoporum" sind.<br />

Der "ordo episcoporum" wird bereits deutlich in der Weise, wie der einzelne Bischof ins Bischofsamt<br />

hineinkommt, sowie durch die Tatsache, dass das Bischofsamt, Hineinnahme in die<br />

apostolische Sukzession bedeutet. Dieser "ordo" ist seinerseits die Garantie für die Bewahrung<br />

der apostolischen Tradition. Darauf berufen sich bereits Tertullian und vor allem Irenäus.

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