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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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aufgelegt, damit sie den Heiligen Geist empfangen (Apg 8,15.17). Auch hier handelt es sich<br />

nicht um ein Charisma oder um eine Charismengabe, denn diese wird im Neuen Testament nie<br />

einfach Heiliger Geist genannt, es geschieht hier vielmehr das Gleiche, was im zweiten Kapitel<br />

der Apostelgeschichte berichtet wird (Apg 2,1-13), wie die Parallelen zu Apg 8,14-17 deutlich<br />

machen, wo die Urgemeinde den Pfingstgeist empfängt. Es handelt sich hier also wohl um den<br />

Geistempfang durch die Firmung. Ähnlich dürfte die Handauflegung, die zwölf Männer in<br />

Ephesus empfingen (Apg 19,5 f) zu verstehen sein. Auch die Hebr 6,2 genannte Handauflegung<br />

wird meistens so bewertet.<br />

Zweifelhaft ist es, ob die Handauflegung im Neuen Testament auch als Bußritus belegt ist.<br />

281<br />

Da<strong>von</strong> könnte eventuell 1 Tim 5,22 die Rede sein .<br />

Heute gehört die Handauflegung zum wesentlichen Bestand des Ordo und der Firmung als<br />

äußeres Zeichen. Sie hat aber darüber hinaus eine vielfältige Bedeutung als religiöses Symbol,<br />

wie etwa im Taufritus und bei der Buße oder als Segensgestus. Sie wird aber nicht nur bei<br />

Personen, sondern auch bei Sachen verwendet, etwa bei Sachweihungen.<br />

Noch ein Wort zu den Charismen in der frühen Kirche. Zu den markantesten Zügen des Lebens<br />

und der Ordnung der neutestamentlichen Gemeinde gehört die lebendig erfahrbare Wirksamkeit<br />

und die Wertschätzung der Gnadengaben (χαktισµατα). Das wird besonders deutlich in den<br />

frühen Paulusbriefen. Der Geist wirkt auf je verschiedene Weise in den einzelnen Gläubigen<br />

und gibt jedem seine besondere Gabe. Diese Gaben stehen jeweils im Dienste des Ganzen.<br />

Mehr paradigmatische Aufzählungen solcher Geisteswirkungen finden wir besonders 1 Kor<br />

12,4-11 und Röm 12,6-13. Zu diesen Geistesgaben gehören die Weisheitsrede, die Erkennt-<br />

nisrede, die Gabe, Lehrer zu sein, Heilungsgaben, die Prophetie, die Fähigkeit, geistgewirkte<br />

Erkenntnis verständlich zur Belehrung, Tröstung und Mahnung darzulegen, die Glossolalie, ein<br />

exstatisches Sprechen und Beten, die Gabe der Auslegung dieses Sprechens, Hilfeleistungen,<br />

Verwaltungen, Gemeindedienst und Gemeindeleitung. Es gibt Charismen, die den Trägern nur<br />

einmal und zeitweilig zukamen; es gibt aber auch solche, die einzelnen Personen zum festen<br />

Besitz und zur dauernden Betätigung zuteil geworden sind. In dem letzteren Fall hat die<br />

f.<br />

281 2<br />

Nikolaus Adler, Art. Handauflegung II, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IV, Freiburg 1960, 1344

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