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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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372<br />

Vgl. DS 306.<br />

373<br />

Leo der Große, Ep 14 ,1 (vgl. DS 282).<br />

374<br />

Leo der Große, Sermo 4.<br />

-329-<br />

römischen Bischofs <strong>von</strong> diesem weniger für sich reklamiert als dass sie ihm <strong>von</strong> außen her<br />

angetragen wurde, jedenfalls am Anfang.<br />

Die selbstverständliche Überzeugung <strong>von</strong> der Sonderstellung des römischen Bischofs war auch<br />

im Osten wirksam. Das zeigt eindrucksvoll die Stellungnahme des Chalcedonense (451) zu der<br />

"Epistula dogmatica" Leos des Großen (440-461). Als das Schreiben verlesen wurde, ak-<br />

klamierten die Väter des Konzils: "Das ist der Glaube der Väter! Durch Leo hat Petrus gespro-<br />

372 chen" . Dieser Leo schreibt einmal, die übrigen Bischöfe seien zwar "zur Anteilnahme an<br />

373<br />

seiner Hirtensorge, nicht aber zum Vollbesitz der Gewalt" berufen .<br />

Solche Gedanken wurden religiös-ethisch unterbaut. So sagt Leo I. in seiner Predigt zum Jah-<br />

restag seiner Erhebung auf den römischen Bischofsstuhl:<br />

"Das Zeichen des Kreuzes macht alle in Christus Wiedergeborenen zu Königen;<br />

die Salbung des Heiligen Geistes aber weiht sie zu Priestern, so dass alle, die im<br />

Geist und in der Wahrheit Christen sind, abgesehen <strong>von</strong> dem besonderen Dienst<br />

unseres Priesteramtes, sich königlichen Geschlechtes und priesterlicher Würde<br />

374<br />

teilhaftig wissen" .<br />

Trotz des Vollbewusstseins seines priesterlichen und königlichen Amtes erhebt sich Leo nicht<br />

über die Gemeinschaft der Gläubigen, billigt ihr vielmehr Anteil an der gleichen Würde zu. In<br />

dem nämlichen Geiste nannte sich später Gregor der Große (590-604) "Knecht der Knechte<br />

Gottes" (servus servorum Dei").<br />

Die besondere Vorrangstellung des römischen Bischofs speziell in der rechtlichen Gestalt, in<br />

der sie uns seit dem vierten Jahrhundert begegnet, blieb aber nicht unangefochten, besonders im<br />

Osten. Das Chalcedonense, das einerseits dem Lehrschreiben Leos applaudierte, wiederholte<br />

andererseits auch einen Beschluss des ersten Konzils <strong>von</strong> Konstantinopel, nach dem zwar dem<br />

alten Rom seine Vorrechte erhalten bleiben sollten, das neue Rom jedoch die gleichen Vorrech-

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