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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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nicht überall sein konnte, nicht zugegen war. In dem Maße, als sich die Kirchen in den Städten<br />

und auf dem Lande mehrten, musste der Bischof Priester in die verschiedenen Kirchen entsen-<br />

319<br />

den, wo diese dann allein den Dienst am Wort und an den Sakramenten versahen . Man blieb<br />

sich jedoch dessen bewußt, dass es sich hier nur um einen stellvertretenden Dienst handelte.<br />

Das gilt bis heute, sollte jedenfalls bis heute noch gelten: der Pfarrer versieht seinen Dienst in<br />

der Pfarrei stellvertretend für den Bischof. Das kommt noch heute darin zum Ausdruck, dass in<br />

der Regel der Bischof die Firmung spendet, worin sich die altkirchliche Praxis lebendig erhalten<br />

hat, oder dass zumindest das heilige Öl <strong>von</strong> ihm geweiht ist. In der Ostkirche, wo die Fir-<br />

mung durch einen einfachen Priester zum allgemeinen Brauch geworden ist, da ist auf jeden<br />

Fall die Weihe des heiligen Öls ein höchst feierlicher, allein dem Bischof vorbehaltener Ritus<br />

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geblieben. Letzteres gilt nicht weniger für die römische Kirche .<br />

Auch die Praxis des "fermentum", wonach in Rom ein Teil der bei der Bischofsmesse konsekrierten<br />

Species in die verschiedenen Titelkirchen der Stadt getragen wurde, gehört hierher.<br />

Jahrhunderte hindurch bestand noch der Brauch, dass die Priester der Diözese Roms und auch<br />

anderwärts an gewissen Tagen in die Bischofsstadt kommen mussten, um an der Bischofsmesse<br />

teilzunehmen. An die Sonderstellung des Bischofs erinnert auch heute noch die Tatsache, dass<br />

kein Priester die Absolution im Bußsakrament geben kann, wenn er nicht durch den Bischof die<br />

Jurisdiktion erhalten hat, dabei ist die Jurisdiktion nicht mit der Bischofsweihe gegeben.<br />

Daraus wird klar, dass der Bischof nicht der Ehrenvorsitzende eines Kollegiums ist, wie etwa<br />

der Dekan eines Kapitels, dass er auch kein Verwaltungsbeamter ist, der Disziplinarfragen zu<br />

321<br />

regeln hat, dass er vielmehr der wahre Hirte seines Volkes ist .<br />

Kurz: Das Presbyterium ist kein autonomer Organismus, der neben dem Bischof steht. Es hat<br />

kein besonderes Arbeitsgebiet, das außerhalb der Zuständigkeit des Bischofs läge. Vielmehr hat<br />

319<br />

Jean Guyot, Hrsg., Das apostolische Amt, Mainz 1961, 69.<br />

320<br />

Ebd., 74.<br />

321<br />

Ebd.

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