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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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Aber wichtiger als diese nicht ursprüngliche, sondern später hinzugekommene apologetische<br />

Absicherung der Faktizität der Auferstehung durch das leere Grab ist das, was das leere Grab<br />

für die Christologie leistet. Es sichert nämlich in den Evangelien die personale Identität des<br />

Gekreuzigten und des Auferstandenen und schlägt so eine Brücke zwischen Karfreitag und<br />

71 Ostern .<br />

Ich fasse zusammen: Historisch gesehen ist das Leersein des Grabes nicht zu bezweifeln,<br />

rätselhaft bleibt aber die Frage nach dem Verbleib des irdischen Leichnams Jesu, wenn man<br />

absieht <strong>von</strong> den Erscheinungen des Auferstandenen. Über die Öffnung des Grabes - im Matthä-<br />

us-Evangelium (Mt 28,2) wälzt der Engel den Stein beiseite, während der Stein im Markus-<br />

Evangelium (Mk 16,4a) und im Johannes-Evangelium (Joh 20,1) vom Grabe bereits fortge-<br />

nommen ist - und über das Verschwinden des irdischen Leibes Jesu aus jenem Grab gibt es<br />

keine historisch verlässliche Mitteilung. Das heißt: Rein historisch kann nicht geklärt werden,<br />

wer das Grab geöffnet hat, wohl aber steht historisch fest, dass das geöffnete und leere Grab in<br />

72<br />

der Zeit, da eine Nachprüfung noch möglich war, <strong>von</strong> niemandem in Frage gestellt worden ist .<br />

Das leere Grab ist historisch aufweisbar, rätselhaft bleibt jedoch, wenn man <strong>von</strong> den Erschei-<br />

nungen des Auferstandenen absieht, wie das Grab leer geworden ist. Also: Der Verbleib des<br />

Leichnams Jesu ist historisch nicht feststellbar, es sei denn als Schlussfolgerung aus den<br />

historisch feststellbaren Erscheinungen. Es ist zu beachten, dass in einer Zeit, da eine Nach-<br />

prüfung noch möglich war, <strong>von</strong> niemandem bestritten worden ist, dass das Grab leer war.<br />

Aus den Quellen des Osterglaubens ergibt sich, dass sich die apostolische Verkündigung<br />

zunächst auf die Erscheinungen des Auferstandenen stützte, dass dann aber nach und nach noch<br />

andere Argumente als Stützen des Osterglaubens herangezogen wurden. So etwa die Vor-<br />

aussage Jesu. So heißt es Mt 28,6: “... resurrexit sicut dixit” und Lk 26,6 f: “... qualiter locutus<br />

est vobis, cum adhuc in Galilaea esset”. Man zieht dann aber auch das Zeugnis des Alten Testa-<br />

mentes her-an, so etwa 1 Kor 15 oder Lk 24,27.44-46, wenn man feststellt, dass es so in den<br />

Schriften des Alten Testamentes steht. Oder man verweist auf das aktuelle Wirken des<br />

71<br />

Franz Mussner, DieAuferstehung Jesu, München 1969, 133 f.<br />

72<br />

Ebd., 131.

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