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demonstratio catholica traktat iii - von Prof. Dr. Joseph Schumacher

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-285-<br />

Verständnis begegnet uns die Handauflegung auch im Alten Testament.<br />

Auch der Sündenbock-Ritus, der uns im Alten Testament begegnet (Lev 16,21 f) ist mit dem<br />

Ritus der Handauflegung bzw. der Händeauflegung verbunden. Dieser Sündenbock-Ritus<br />

gehört in Israel zur Feier es großen Versöhnungstages.<br />

Eine deutliche Parallele dazu findet sich beispielsweise im hethitischen Ritual, wo im Fall einer<br />

Seuche im Heer die Lagerkommandanten Schafböcken die Hände auflegen mit der Bitte, die<br />

Gottheit, die das Sterben verursacht hat, möge <strong>von</strong> den Menschen ablassen und sich mit den<br />

Tieren begnügen. Hier wird also auf symbolische Weise die Seuche auf die Tiere übertragen.<br />

Die Tiere werden dann in das Feindesgebiet hineingetrieben, damit sie dann die Seuche diesen<br />

zutragen.<br />

Die Handauflegung erscheint im Alten Testament vor allem als Initiationsritus, als Amtsüber-<br />

tragung. So etwa Num 27,21 f (Mose legt dem Josua vor dem Priester Eleazar und dem ver-<br />

sammelten Volk die Hände auf das Haupt und schärft ihm die Satzungen Jahwes ein. Das kann<br />

man nicht einfach als Geistübertragung deuten, denn gemäß Vers 18 ist Josua bereits vom<br />

Geiste Jahwes erfüllt. Nach Dtn 34,9 ist der Sinn dieser Zeremonie die erneuerte oder verstärkte<br />

Geistesmitteilung, wir können vielleicht auch sagen, die offizielle Einsetzung in das Amt.]<br />

Die Handauflegung ist in mancher Hinsicht der wichtigste Ritus in der Urgemeinde, weil durch<br />

sie der Heilige Geist übertragen wird, der notwendig ist für die verschiedenen Ämter und<br />

Stellungen. Dieser Heilige Geist ist ja der Inbegriff des messianischen Heils.<br />

Endlich gibt es noch dieses Ritual nach Lev 24,14 im Zusammenhang mit der Verurteilung<br />

eines Gotteslästerers bzw. im Zusammenhang mit seiner Exekution (Steinigung), wobei die<br />

Zeugen ihm die Hände auflegen zum Ausdruck ihrer Mitbeteiligung an der Verantwortung für<br />

dessen Hinrichtung. Das ist hier ähnlich wie in der Szene Dan 13,34 (Verurteilung der Susan-<br />

280<br />

na) .<br />

280 2<br />

Vgl. Rudolf Mayer, Art. Handauflegung I, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IV, Freiburg 1960,<br />

1343 f.

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