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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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D 4 ':<br />

<strong>Prozedurale</strong> <strong>Theorien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> sind <strong>Theorien</strong>,<br />

die die Behauptung <strong>der</strong> Ri<strong>ch</strong>tigkeit und Pfli<strong>ch</strong>tigkeit eines<br />

Handelns in bezug auf an<strong>der</strong>e unter dem Gesi<strong>ch</strong>tspunkt<br />

<strong>der</strong> Glei<strong>ch</strong>heit mit Verfahren begründen.<br />

Die Definitionen D 4 und D 4N setzen jeweils voraus, daß si<strong>ch</strong> das Verfahren auf die<br />

Begründung <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> bezieht. Wenn im folgenden ohne weitere Qualifizierung<br />

von einer prozeduralen <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>stheorie gespro<strong>ch</strong>en wird, so ist eine <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründungstheorie<br />

gemeint. Dies ist <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> prozeduralen Theorie<br />

<strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> im engeren Sinne.<br />

II. Zu prozeduralen <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungstheorien (D 4E )<br />

Als prozedurale <strong>Theorien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> im weiteren Sinne kann man au<strong>ch</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungstheorien<br />

verstehen 419 . Au<strong>ch</strong> sie explizieren prozedurale <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong><br />

na<strong>ch</strong> D 3 , was si<strong>ch</strong> in folgen<strong>der</strong> Definition ausdrücken läßt:<br />

D 4E : <strong>Prozedurale</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungstheorien sind<br />

<strong>Theorien</strong>, na<strong>ch</strong> denen die reale Erzeugung von <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong><br />

dadur<strong>ch</strong> geför<strong>der</strong>t wird, daß man ein als gere<strong>ch</strong>t<br />

begründetes Verfahren, dessen Anwendungsbedingungen<br />

vorliegen, korrekt dur<strong>ch</strong>führt.<br />

Bei <strong>der</strong> Prozeduralität in sol<strong>ch</strong>en <strong>Theorien</strong> handelt es si<strong>ch</strong> um etwas grundlegend<br />

an<strong>der</strong>es als bei Begründungsverfahren. Erzeugungs- und Begründungsverfahren<br />

<strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> ma<strong>ch</strong>en in je eigener Weise von dem Konzept <strong>der</strong> prozeduralen<br />

<strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> Gebrau<strong>ch</strong>; erstere nutzen Formen <strong>der</strong> dienenden Verfahrensgere<strong>ch</strong>tigkeit<br />

und ihrer <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungsfunktion, letztere die Formen <strong>der</strong> definitoris<strong>ch</strong>en<br />

Verfahrensgere<strong>ch</strong>tigkeit und <strong>der</strong>en <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründungsfunktion 420 . Bereits<br />

die Untersu<strong>ch</strong>ung zum Begriff <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>stheorie hat ergeben, daß <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungstheorien<br />

immer auf externe Maßstäbe für die <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong><br />

dessen, was sie real bewirken wollen, angewiesen sind 421 . Das Strafverfahren, das<br />

über den einzelnen Prozeß die Verurteilung eines s<strong>ch</strong>uldigen Straftäters bewirkt, ist<br />

nur dann ein <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungsverfahren, wenn begründet werden kann,<br />

daß <strong>der</strong> Straftatbestand überhaupt strafwürdig ist. <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugung wäre<br />

ohne <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründung ziellos. Au<strong>ch</strong> die Definition D 4E ('ein als gere<strong>ch</strong>t begründetes<br />

Verfahren') drückt das aus: Es gilt ein Primat <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründung.<br />

Ein Begründungsmodell kann ohne die reale Erzeugung von <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> gebildet<br />

werden, aber die reale Erzeugung ist ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong>, ohne daß begründet wird, warum<br />

ein Ergebnis gere<strong>ch</strong>t sein soll.<br />

419 So insbeson<strong>der</strong>e R. Dreier, Re<strong>ch</strong>t und <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> (1991), S. 107 ff. Zum Unters<strong>ch</strong>ied zwis<strong>ch</strong>en<br />

Begründungs- und Erzeugungstheorien <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> bereits oben S. 88 ff.<br />

420 Dazu oben S. 131 (Ergebnisse zur prozeduralen <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>).<br />

421 Dazu oben S. 88 (Begründungs- und Erzeugungstheorien).<br />

133

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