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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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i<strong>ch</strong>tig au<strong>ch</strong> für an<strong>der</strong>e und damit letztli<strong>ch</strong> für alle ist 207 . Die kantis<strong>ch</strong>e Grundposition<br />

ist diejenige des autonomen Selbstgesetzgebers 208 .<br />

e) Ein abs<strong>ch</strong>ließendes S<strong>ch</strong>ema <strong>der</strong> Grundpositionen<br />

Mit diesen drei Abgrenzungskriterien entsteht folgende Struktur einer abs<strong>ch</strong>ließenden<br />

Klassifizierung na<strong>ch</strong> Grundpositionen:<br />

207 Vgl. den kategoris<strong>ch</strong>en Imperativ bei I. Kant, KpV (1788), A 54: »Handle so, daß die Maxime deines<br />

Willens je<strong>der</strong>zeit zuglei<strong>ch</strong> als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.« Von<br />

den sog. hypothetis<strong>ch</strong>en Imperativen unters<strong>ch</strong>eidet si<strong>ch</strong> <strong>der</strong> kategoris<strong>ch</strong>e dadur<strong>ch</strong>, daß er aprioris<strong>ch</strong>en<br />

Charakter hat, weil er frei von Begierden und Neigungen, Glücksstreben und aller sonstigen<br />

empiris<strong>ch</strong>en Erfahrung ist. Er gilt als (bloß formaler) synthetis<strong>ch</strong>er Satz a priori und besitzt damit<br />

Denknotwendigkeit. Vgl. I. Kant, KpV (1788), A 38, A 48, A 55 sowie A 63: »Alle praktis<strong>ch</strong>en<br />

Prinzipien, die ein Objekt (Materie) des Begehrungsvermögens, als Bestimmungsgrund des Willens,<br />

voraussetzen, sind insgesamt empiris<strong>ch</strong> und können keine praktis<strong>ch</strong>e[n] Gesetze abgeben. ...<br />

Wenn ein vernünftiges Wesen si<strong>ch</strong> seine Maximen als praktis<strong>ch</strong>e allgemeine Gesetze denken soll,<br />

so kann es si<strong>ch</strong> dieselbe[n] nur als sol<strong>ch</strong>e Prinzipien denken, die, ni<strong>ch</strong>t <strong>der</strong> Materie, son<strong>der</strong>n bloß<br />

<strong>der</strong> Form na<strong>ch</strong>, den Bestimmungsgrund des Willens enthalten. ... Denn <strong>der</strong> Gedanke a priori von<br />

einer mögli<strong>ch</strong>en allgemeinen Gesetzgebung, <strong>der</strong> also bloß problematis<strong>ch</strong> ist, wird, ohne von <strong>der</strong><br />

Erfahrung o<strong>der</strong> irgend einem äußeren Willen etwas zu entlehnen, als Gesetz unbedingt geboten.<br />

... Das Prinzip <strong>der</strong> Glückseligkeit kann zwar ... generelle, aber niemals universelle Regeln, d.i. sol<strong>ch</strong>e,<br />

die im Dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nitte am öftersten zutreffen, ni<strong>ch</strong>t aber sol<strong>ch</strong>e, die je<strong>der</strong>zeit und notwendig<br />

gültig sein müssen, geben« (Hervorhebungen bei Kant).<br />

208 Vgl. I. Kant, KpV (1788), A 58: »Die Autonomie des Willens ist das alleinige Prinzip aller moralis<strong>ch</strong>en<br />

Gesetze und <strong>der</strong> ihnen gemäßen Pfli<strong>ch</strong>ten; alle Heteronomie <strong>der</strong> Willkür gründet dagegen<br />

ni<strong>ch</strong>t allein gar keine Verbindli<strong>ch</strong>keit, son<strong>der</strong>n ist vielmehr dem Prinzip <strong>der</strong>selben und <strong>der</strong> Sittli<strong>ch</strong>keit<br />

des Willens entgegen.« Dazu unten S. 198 (Charakteristika <strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en Grundposition).<br />

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