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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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S<strong>ch</strong>luß:<br />

Die Untersu<strong>ch</strong>ungsergebnisse im Überblick<br />

Die Leitfrage dieser Untersu<strong>ch</strong>ung: 'Wie kann Re<strong>ch</strong>t gere<strong>ch</strong>t sein?' ist im Ergebnis damit<br />

zu beantworten, daß zu einer prozeduralen <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründung und -erzeugung<br />

keine Alternative besteht. In einer Diskurstheorie <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> können<br />

sowohl universelle <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snormen begründet, als au<strong>ch</strong> diejenigen Anwendungsbedingungen<br />

und Verfahrensregeln bestimmt werden, die in den realen Diskursen<br />

des Re<strong>ch</strong>ts und <strong>der</strong> Politik gere<strong>ch</strong>te Re<strong>ch</strong>tsnormen erzeugen und si<strong>ch</strong>ern. Der<br />

Weg dazu ließ si<strong>ch</strong> hier nur in Grundzügen skizzieren. Wenn die Arbeit dabei zeigen<br />

konnte, daß au<strong>ch</strong> aus juristis<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>t in den prozeduralen <strong>Theorien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong><br />

ein vielverspre<strong>ch</strong>endes Begründungsmodell für 'ri<strong>ch</strong>tiges Re<strong>ch</strong>t' zu finden ist,<br />

dann hat sie ihr wi<strong>ch</strong>tigstes Ziel errei<strong>ch</strong>t.<br />

I. <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>, Moral und Re<strong>ch</strong>t<br />

1. Der tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> und regelmäßig festzustellende <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbezug des positiven<br />

Re<strong>ch</strong>ts ist ni<strong>ch</strong>t bloß kontingent, son<strong>der</strong>n beruht auf einem inhaltsoffenen Ri<strong>ch</strong>tigkeitsanspru<strong>ch</strong>,<br />

dessen Erhebung notwendig mit <strong>der</strong> Qualifizierung als 'Re<strong>ch</strong>t' einhergeht.<br />

Sowohl in <strong>der</strong> Re<strong>ch</strong>tstheorie als au<strong>ch</strong> in <strong>der</strong> Re<strong>ch</strong>tsdogmatik läßt si<strong>ch</strong> eine<br />

spezifis<strong>ch</strong> juristis<strong>ch</strong>e Perspektive für <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sfragen entwickeln, aus <strong>der</strong> die<br />

<strong>Theorien</strong> <strong>der</strong> politis<strong>ch</strong>en Philosophie in einem neuen Li<strong>ch</strong>t ers<strong>ch</strong>einen. <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong><br />

wird dadur<strong>ch</strong> zu einem Untersu<strong>ch</strong>ungsgegenstand <strong>der</strong> Jurisprudenz. Aus juristis<strong>ch</strong>er<br />

Si<strong>ch</strong>t muß si<strong>ch</strong> eine <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>stheorie bemühen, die philosophis<strong>ch</strong>e Ebene<br />

<strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründung mit <strong>der</strong> dogmatis<strong>ch</strong>en Ebene <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugung<br />

zu verbinden.<br />

II.<br />

Begriff und Klassifizierung prozeduraler <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>stheorien<br />

2. Die <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> ist Teil <strong>der</strong> Moral. Die notwendigen Elemente des <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegriffs<br />

treten deutli<strong>ch</strong> hervor, wenn man ihn zunä<strong>ch</strong>st unabhängig vom Begriff<br />

<strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snorm definiert. Dann zeigt si<strong>ch</strong>, daß das <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sprädikat<br />

dur<strong>ch</strong> Handlungs-, Sozial-, Ri<strong>ch</strong>tigkeits-, Sollens- und Glei<strong>ch</strong>heitsbezug geprägt ist.<br />

Im Begriff <strong>der</strong> Norm und in ihrem pragmatis<strong>ch</strong>en Gehalt sind hingegen die meisten<br />

dieser Elemente bereits enthalten, so daß <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snormen vereinfa<strong>ch</strong>t als Normen<br />

über sozialbezogene Handlungsweisen begriffen werden können. <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong><br />

stellt si<strong>ch</strong> dann als Inbegriff <strong>der</strong> Geltung von <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snormen dar. Die Behauptung<br />

<strong>der</strong> Geltung kann si<strong>ch</strong> auf die Begründung o<strong>der</strong> Erzeugung von <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snormen<br />

stützen. Damit ist ein <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegriff gefunden, <strong>der</strong> sowohl für<br />

<strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründungs- als au<strong>ch</strong> für <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungstheorien als<br />

Grundlage geeignet ist.<br />

3. Unter den <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>stheorien sind diejenigen beson<strong>der</strong>s bedeutsam, die<br />

si<strong>ch</strong> mit politis<strong>ch</strong>er <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> befassen (S<strong>ch</strong>werpunktthese). Sie werden gemeinhin<br />

na<strong>ch</strong> dem Darstellungsmittel klassifiziert (Vertrag, Beoba<strong>ch</strong>ter, Diskurs). Eine<br />

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