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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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kurstheorien) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> überindividuelle moralis<strong>ch</strong>e Standpunkt (Beoba<strong>ch</strong>tertheorie).<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sdefinition in D 1 läßt si<strong>ch</strong> T K zu folgendem <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegriff<br />

<strong>der</strong> <strong>Theorien</strong> <strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en Grundposition verbinden:<br />

D 1K :<br />

<strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> im Sinne <strong>der</strong> <strong>Theorien</strong> mit kantis<strong>ch</strong>er<br />

Grundposition ist die Ri<strong>ch</strong>tigkeit und Pfli<strong>ch</strong>tigkeit desjenigen<br />

sozial- und glei<strong>ch</strong>heitsbezogenen Handelns, auf<br />

das si<strong>ch</strong> alle in einer Situation <strong>der</strong> Freiheit und Glei<strong>ch</strong>heit<br />

einigen (würden).<br />

Der <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegriff <strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en Grundposition setzt also bereits Freiheit<br />

und Glei<strong>ch</strong>heit voraus. Erst dur<strong>ch</strong> sie kann Unparteili<strong>ch</strong>keit errei<strong>ch</strong>t werden.<br />

Glei<strong>ch</strong>zeitig verkörpern Freiheit und Glei<strong>ch</strong>heit den kantis<strong>ch</strong>en Autonomiebegriff.<br />

Denn ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong> externe Zwänge (Neigungen, Interessen, Fremdbestimmung), son<strong>der</strong>n<br />

als Selbstgesetzgeber müssen die Mens<strong>ch</strong>en ihr S<strong>ch</strong>icksal bestimmen, um autonom<br />

und damit moralis<strong>ch</strong> ri<strong>ch</strong>tig zu handeln. Dieser Zusammenhang läßt si<strong>ch</strong> (verkürzt)<br />

in einen Begriff <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>stheorie gießen, wie er <strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en<br />

Grundposition eigen ist:<br />

D 4K :<br />

<strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>stheorien <strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en Grundposition<br />

sind sol<strong>ch</strong>e, na<strong>ch</strong> denen eine <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snorm N genau<br />

dann ri<strong>ch</strong>tig ist, wenn sie das Ergebnis einer autonomiewahrenden<br />

Prozedur P sein kann.<br />

II.<br />

Sozialvertragstheorien<br />

Na<strong>ch</strong> den Sozialvertragstheorien <strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en Grundposition ist eine gesells<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Verteilung von Gütern und Lasten genau dann gere<strong>ch</strong>t, wenn sie Ausdruck einer<br />

Vereinbarung aller Betroffenen in einer geda<strong>ch</strong>ten Ausgangsposition <strong>der</strong> Freiheit<br />

und Glei<strong>ch</strong>heit sein könnte (hypothetis<strong>ch</strong>er Sozialvertrag). Wie diese Ausgangsposition<br />

bes<strong>ch</strong>affen ist und wel<strong>ch</strong>e Überlegungen zum hypothetis<strong>ch</strong>en Abs<strong>ch</strong>luß des Sozialvertrags<br />

führen würden, ist im einzelnen umstritten.<br />

1. Theorie <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> als Fairneß (J. Rawls 1971)<br />

Unter den neueren <strong>Theorien</strong> ist vor allem diejenige von Rawls für die Renaissance<br />

<strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sdiskussion paradigmatis<strong>ch</strong>. Die 'Theorie <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>' findet<br />

si<strong>ch</strong> in <strong>der</strong> politis<strong>ch</strong>en Philosophie so häufig und ausführli<strong>ch</strong> behandelt, daß die Darstellung<br />

hier auf Kerngehalte und einige Verweise bes<strong>ch</strong>ränkt bleiben kann. Zu unters<strong>ch</strong>eiden<br />

vom neueren Werk ist dabei die ältere Theorie, die Rawls seit 1958 347 vorangetrieben<br />

und im Jahre 1971 mit seinem Hauptwerk 'A Theory of Justice' zu einem<br />

vorläufigen Referenzpunkt entwickelt hat 348 . Die Fortentwicklungen <strong>der</strong> Theorie<br />

347 J. Rawls, Justice as Fairness (1958), S. 653 ff.<br />

348 J. Rawls, Theory of Justice (1971).<br />

199

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