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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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len' zusammensetzen 464 . So bildet si<strong>ch</strong> in neohobbesianis<strong>ch</strong>en Sozialvertragstheorien<br />

<strong>der</strong> Konsens nur im Ausglei<strong>ch</strong> egoistis<strong>ch</strong>er Nutzenmaximierung, während in kantis<strong>ch</strong>en<br />

Sozialvertragstheorien eine universalistis<strong>ch</strong>e Komponente enthalten ist, die<br />

na<strong>ch</strong> Dreiers Einteilung dem Geri<strong>ch</strong>tsmodell zuzus<strong>ch</strong>reiben wäre. Diskurstheorien<br />

und kantis<strong>ch</strong>e Sozialvertragstheorien kombinieren jeweils Elemente des Vertragsmodells<br />

(Konsens 465 ) und des Geri<strong>ch</strong>tsmodells (Universalität) und sind do<strong>ch</strong> im Ergebnis<br />

deutli<strong>ch</strong> zu unters<strong>ch</strong>eiden. Wegen <strong>der</strong> nahezu grenzenlosen Vielfalt unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>er<br />

Kombinationsmögli<strong>ch</strong>keiten wird die Einteilung in Grundmodelle hier<br />

ni<strong>ch</strong>t weiter verfolgt.<br />

VI. Ergebnisse<br />

<strong>Prozedurale</strong> <strong>Theorien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> im engeren Sinne sind nur sol<strong>ch</strong>e <strong>Theorien</strong>,<br />

die zur Begründung von <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> auf Verfahren zurückgreifen. Es handelt si<strong>ch</strong><br />

dabei um genau diejenigen <strong>Theorien</strong>, die <strong>der</strong> hobbesianis<strong>ch</strong>en o<strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en<br />

Grundposition <strong>der</strong> politis<strong>ch</strong>en Philosophie zuzure<strong>ch</strong>nen sind. Für diese <strong>Theorien</strong> ist<br />

kennzei<strong>ch</strong>nend, daß sie materiale Annahmen so s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong> wie mögli<strong>ch</strong> halten und die<br />

prozeduralen Begründungselemente so stark wie mögli<strong>ch</strong> ausbauen. Als prozedurale<br />

<strong>Theorien</strong> <strong>der</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> im weiteren Sinne kann man au<strong>ch</strong> <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>serzeugungstheorien<br />

verstehen; <strong>der</strong>en Verfahren bleiben aber auf verfahrensexterne<br />

Kriterien zur <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sbegründung angewiesen.<br />

464 Das gesteht au<strong>ch</strong> Dreier zu: R. Dreier, Re<strong>ch</strong>t und <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> (1991), S. 112.<br />

465 R. Dreier, Re<strong>ch</strong>t und <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong> (1991), S. 115 benutzt die Bezei<strong>ch</strong>nung 'Konsensmodell' synonym<br />

mit <strong>der</strong> des 'Vertragsmodells'.<br />

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