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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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R F :<br />

Grundre<strong>ch</strong>t auf Demokratie: Je<strong>der</strong> hat das Re<strong>ch</strong>t auf die optimale diskursive<br />

Kontrolle <strong>der</strong> sozialen Ordnung in Form eines demokratis<strong>ch</strong>en Verfassungsstaates.<br />

(S. 330)<br />

Grundsatz <strong>der</strong> mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Existenzbere<strong>ch</strong>tigung: Im Prinzip haben<br />

Mens<strong>ch</strong>en ein Re<strong>ch</strong>t auf Leben und körperli<strong>ch</strong>e Unversehrtheit. (S. 324)<br />

Grundre<strong>ch</strong>t auf optimierte Freiheiten: Je<strong>der</strong> hat das Re<strong>ch</strong>t auf das größtmögli<strong>ch</strong>e<br />

Maß glei<strong>ch</strong>er subjektiver Handlungsfreiheiten. (S. 327)<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Glei<strong>ch</strong>heit: Bezügli<strong>ch</strong> dieser Grundsätze sind alle Mens<strong>ch</strong>en<br />

im Prinzip glei<strong>ch</strong>. (S. 324)<br />

Grundsatz <strong>der</strong> politis<strong>ch</strong>en Meinungsfreiheit: Im Prinzip haben Mens<strong>ch</strong>en<br />

das Re<strong>ch</strong>t, ihre Meinung in politis<strong>ch</strong>en Angelegenheiten zu äußern.<br />

(S. 324)<br />

Kein soziales Gut X sollte ungea<strong>ch</strong>tet seiner Bedeutung an Männer und<br />

Frauen, die im Besitz eines an<strong>der</strong>en Gutes Y sind, einzig und allein deshalb<br />

verteilt werden, weil sie dieses Y besitzen.« (Walzers 'offenes Distributionsprinzip',<br />

S. 166)<br />

Grundsatz <strong>der</strong> anthropozentris<strong>ch</strong>en Souveränität: Im Prinzip haben Mens<strong>ch</strong>en<br />

das Re<strong>ch</strong>t, die Regeln <strong>der</strong> sie betreffenden sozialen Ordnung zu bestimmen.<br />

(S. 324)<br />

Je<strong>der</strong> hat das Re<strong>ch</strong>t, frei zu beurteilen, was geboten und was gut ist, und<br />

entspre<strong>ch</strong>end zu handeln.« (Alexys 'allgemeines Freiheitsre<strong>ch</strong>t', S. 253)<br />

S: Der juristis<strong>ch</strong>e Diskurs ist ein Son<strong>der</strong>fall des allgemeinen praktis<strong>ch</strong>en<br />

Diskurses.« (Alexys 'Son<strong>der</strong>fallthese', S. 255)<br />

S RP :<br />

Der re<strong>ch</strong>tspolitis<strong>ch</strong>e Diskurs ist neben dem juristis<strong>ch</strong>en Diskurs ein<br />

weiterer Son<strong>der</strong>fall des allgemeinen praktis<strong>ch</strong>en Diskurses. (Erweiterte<br />

Son<strong>der</strong>fallthese, S. 350)<br />

T Dr : Die Anwendungsbedingungen und Verfahrensregeln eines realen<br />

Diskurses müssen so weit, wie na<strong>ch</strong> den Umständen angemessen, <strong>der</strong><br />

regulativen Idee eines Diskurses unter idealen Bedingungen angegli<strong>ch</strong>en<br />

werden. (Theorem über den realen Diskurs, S. 221)<br />

T K :<br />

T Ko :<br />

T L :<br />

Die Handlung X einer Person P ist genau dann ri<strong>ch</strong>tig, wenn sie si<strong>ch</strong> für<br />

alle als ri<strong>ch</strong>tig erweist. (Theorem über das Universalitäts-Axiom <strong>der</strong> kantis<strong>ch</strong>en<br />

Grundposition, S. 198)<br />

Im Diskurs begründet ist eine Behauptung genau dann, wenn sie von allen<br />

Diskursteilnehmern als ri<strong>ch</strong>tig beurteilt wird (Konsens). (Theorem<br />

über den Konsens, S. 230)<br />

Wer sein ganzes Leben lang keine Behauptung [im starken Sinne] aufstellt<br />

und keine Begründung [unter Anerkennung von Glei<strong>ch</strong>bere<strong>ch</strong>tigung,<br />

Zwanglosigkeit und Universalität] gibt, nimmt ni<strong>ch</strong>t an <strong>der</strong> allgemeinsten<br />

Lebensform des Mens<strong>ch</strong>en teil.« (Alexys empiris<strong>ch</strong>e Prämisse über die<br />

Teilnahme an <strong>der</strong> allgemeinsten Lebensform des Mens<strong>ch</strong>en, S. 248)<br />

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