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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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private Autonomie (z.B. Vertragsfreiheit) und alle Re<strong>ch</strong>te, die zur Verwirkli<strong>ch</strong>ung<br />

von Freiheit notwendig sind (z.B. subjektive Re<strong>ch</strong>te auf S<strong>ch</strong>utz dur<strong>ch</strong> den Staat, soziale<br />

Grundre<strong>ch</strong>te, Re<strong>ch</strong>t auf ein Existenzminimum) 641 .<br />

c) Die Begründung <strong>der</strong> Demokratie<br />

Ähnli<strong>ch</strong> wie beim Autonomieargument stellt Alexy au<strong>ch</strong> beim Demokratieargument<br />

darauf ab, daß es notwendig ist, für die Anerkennung <strong>der</strong> Freiheit im Diskurs au<strong>ch</strong><br />

eine (Kommunikations- und Mitbestimmungs-)Freiheit im Handeln anzuerkennen.<br />

Das Diskursprinzip lasse si<strong>ch</strong> (annäherungsweise) nur dadur<strong>ch</strong> realisieren, daß demokratis<strong>ch</strong>e<br />

Prozeduren <strong>der</strong> Meinungs- und Willensbildung re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> institutionalisiert<br />

werden 642 . Es gelte <strong>der</strong> Satz: »Wer an Ri<strong>ch</strong>tigkeit und Legitimität interessiert ist,<br />

muß au<strong>ch</strong> an <strong>der</strong> Demokratie interessiert sein« 643 . Die Idee des Diskurses könne nur<br />

in einem demokratis<strong>ch</strong>en Verfassungsstaat realisiert werden, so daß die Diskurstheorie<br />

si<strong>ch</strong> glei<strong>ch</strong>zeitig als 'Basistheorie des demokratis<strong>ch</strong>en Verfassungsstaates' erweise<br />

644 .<br />

d) Die Begründung <strong>der</strong> Glei<strong>ch</strong>heit<br />

Für die Begründung <strong>der</strong> Glei<strong>ch</strong>heit wählt Alexy den zweiten Weg <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

diskurstheoretis<strong>ch</strong>en Begründung, zeigt also, daß die Anerkennung von Glei<strong>ch</strong>heit<br />

im Handeln eine notwendige Folge des Diskurses ist. Bei diesem Begründungsweg<br />

muß man auf einen hypothetis<strong>ch</strong>en Konsens abstellen, den reale Personen unter<br />

idealen Bedingungen errei<strong>ch</strong>en würden (Konsensargument). In vielen Fällen sind<br />

Aussagen über einen sol<strong>ch</strong>en Konsens ni<strong>ch</strong>ts als Spekulation. Do<strong>ch</strong> in einigen elementaren<br />

Fällen läßt si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Alexy mit hinrei<strong>ch</strong>en<strong>der</strong> Si<strong>ch</strong>erheit unabhängig von<br />

<strong>der</strong> realen Dur<strong>ch</strong>führung einzelner Diskurse sagen, was diskursiv notwendige o<strong>der</strong><br />

unmögli<strong>ch</strong>e Ergebnisse sind 645 . Die Glei<strong>ch</strong>heit <strong>der</strong> Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te soll einer dieser<br />

elementaren Fälle sein. Denn jedenfalls in einem idealen Diskurs könne es keine<br />

Gründe geben, aus denen eine unglei<strong>ch</strong>e Verteilung <strong>der</strong> Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te zu re<strong>ch</strong>tfertigen<br />

wäre. Denn <strong>der</strong> ideale Diskurs ist als Inbegriff von Klarheit, Informiertheit und<br />

Unparteili<strong>ch</strong>keit gestaltet, so daß etwa eine rassistis<strong>ch</strong>e Argumentation für die Unglei<strong>ch</strong>heit<br />

<strong>der</strong> Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te bereits an den elementaren Anfor<strong>der</strong>ungen empiris<strong>ch</strong>er<br />

Wahrheit und begriffli<strong>ch</strong>er Klarheit s<strong>ch</strong>eitert o<strong>der</strong>, bei religiösen o<strong>der</strong> sonst metaphysis<strong>ch</strong>en<br />

Behauptungen, jedenfalls an <strong>der</strong> fehlenden Überprüfbarkeit 646 . Um<br />

au<strong>ch</strong> eine elitäre Argumentation für die Unglei<strong>ch</strong>heit <strong>der</strong> Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te auszus<strong>ch</strong>ließen,<br />

führt Alexy unter an<strong>der</strong>em die empiris<strong>ch</strong>e Prämisse an, daß die Diskursteilnehmer<br />

als reale Personen eine historis<strong>ch</strong>e Kenntnis von <strong>der</strong> Gefahr des Ma<strong>ch</strong>tmißbrau<strong>ch</strong>s<br />

haben. Dadur<strong>ch</strong> lasse si<strong>ch</strong> mit hinrei<strong>ch</strong>en<strong>der</strong> Si<strong>ch</strong>erheit sagen, daß sie,<br />

641 R. Alexy, Diskurstheorie und Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te (1995), S. 154 f.<br />

642 R. Alexy, Diskurstheorie und Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te (1995), S. 163.<br />

643 R. Alexy, Diskurstheorie und Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te (1995), S. 163.<br />

644 Dazu oben S. 247, Fn. 608.<br />

645 R. Alexy, Diskurstheorie und Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te (1995), S. 157.<br />

646 R. Alexy, Diskurstheorie und Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te (1995), S. 158 f.<br />

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