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Prozedurale Theorien der Gerechtigkeit - servat.unibe.ch

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D N :<br />

D NG :<br />

D P :<br />

D R :<br />

Eine Norm ist die Verbindung eines deontis<strong>ch</strong>en Operators (Gebot, Verbot,<br />

Erlaubnis) mit einer Handlungsweise. (Definition <strong>der</strong> 'Norm', S. 71)<br />

Eine <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snorm ist die Verbindung eines deontis<strong>ch</strong>en Operators<br />

(Gebot, Verbot, Erlaubnis) mit einer sozialbezogenen Handlungsweise.<br />

(Definition <strong>der</strong> '<strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>snorm', S. 73)<br />

<strong>Prozedurale</strong> <strong>Theorien</strong> sind <strong>Theorien</strong>, na<strong>ch</strong> denen eine Aussage genau<br />

dann wahr o<strong>der</strong> ri<strong>ch</strong>tig ist, wenn sie das Ergebnis einer bestimmten Prozedur<br />

sein kann. (Definition <strong>der</strong> 'prozeduralen Theorie', S. 132)<br />

<strong>Prozedurale</strong> <strong>Theorien</strong> praktis<strong>ch</strong>er Ri<strong>ch</strong>tigkeit sind <strong>Theorien</strong>, na<strong>ch</strong> denen<br />

eine normative Aussage N genau dann ri<strong>ch</strong>tig ist, wenn sie das Ergebnis<br />

einer bestimmten Prozedur P sein kann. (Definition <strong>der</strong> 'prozeduralen<br />

Theorie praktis<strong>ch</strong>er Ri<strong>ch</strong>tigkeit' in Anlehnung an Alexy, S. 132)<br />

E: Erstens muß es in allem Tun und Lassen darum gehen, das Überleben <strong>der</strong><br />

mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Gattung als <strong>der</strong> realen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft si<strong>ch</strong>erzustellen,<br />

zweitens darum, in <strong>der</strong> realen die ideale Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />

zu verwirkli<strong>ch</strong>en. Das erste Ziel ist die notwendige Bedingung<br />

des zweiten Ziels; und das zweite Ziel gibt dem ersten seinen<br />

Sinn, – den Sinn, <strong>der</strong> mit jedem Argument s<strong>ch</strong>on antizipiert ist. (Apels 'Ergänzungsprinzip',<br />

S. 236)<br />

N 1 :<br />

N 1 ':<br />

N 2 :<br />

Jede Person hat das glei<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>t auf das umfangrei<strong>ch</strong>ste Gesamtsystem<br />

glei<strong>ch</strong>er Grundfreiheiten, das mit einem entspre<strong>ch</strong>enden Freiheitssystem<br />

für alle vereinbar ist. (Rawls 'Erstes <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sprinzip', S. 203)<br />

Jede Person hat einen glei<strong>ch</strong>en Anspru<strong>ch</strong> auf ein vollständig angemessenes<br />

System glei<strong>ch</strong>er Grundre<strong>ch</strong>te und Freiheiten, das mit dem<br />

glei<strong>ch</strong>en System für alle verträgli<strong>ch</strong> ist; und in diesem System muß den<br />

glei<strong>ch</strong>en politis<strong>ch</strong>en Freiheiten, und nur diesen Freiheiten, ihr fairer Wert<br />

garantiert werden. (Rawls 'Erstes <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sprinzip' in <strong>der</strong> Neuformulierung,<br />

S. 210)<br />

Soziale und wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Unglei<strong>ch</strong>heiten müssen so bes<strong>ch</strong>affen sein, daß<br />

sie sowohl<br />

N 2 ':<br />

(a) den am wenigsten Begünstigten zum größten Vorteil gerei<strong>ch</strong>en, vereinbar<br />

mit dem gere<strong>ch</strong>ten Spargrundsatz, als au<strong>ch</strong><br />

(b) mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen unter den Bedingungen<br />

fairer Chancenglei<strong>ch</strong>heit offenstehen. (Rawls 'Zweites <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sprinzip',<br />

S. 203)<br />

Soziale und wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Unglei<strong>ch</strong>heiten müssen zwei Bedingungen erfüllen:<br />

(a) erstens müssen sie mit Positionen und Ämtern verbunden sein, die unter<br />

den Bedingungen fairer Chancenglei<strong>ch</strong>heit allen offen stehen;<br />

(b) und zweitens müssen sie den am wenigsten begünstigten Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Gesells<strong>ch</strong>aft zum größten Vorteil gerei<strong>ch</strong>en. (Rawls 'Zweites <strong>Gere<strong>ch</strong>tigkeit</strong>sprinzip'<br />

in <strong>der</strong> Neuformulierung, S. 210)<br />

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