MDCK-MRP2 - Dkfz
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Einführung<br />
cengleichheit im Haus steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
aus allen Beschäftigungsbereichen offen.<br />
Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit<br />
Personalentwicklungsplan<br />
Im Mai 2001 trat der “Plan zur Förderung der Chancengleichheit”<br />
in Kraft. Der Plan bezieht sich auf Männer und<br />
Frauen aus dem wissenschaftlichen und dem nichtwissenschaftlichen<br />
Bereich und regelt u.a. Wiedereinstieg, Fortund<br />
Weiterbildung, Arbeitszeit, Teilzeit, Beurlaubung, Auswahl<br />
von Bewerberinnen und Bewerbern sowie Rechte<br />
und Pflichten der Beauftragten für Chancengleichheit. Dieser<br />
Plan soll demnächst durch die “Vereinbarung zur Förderung<br />
der Chancengleichheit in Umsetzung der Ausführungsvereinbarung<br />
Chancengleichheit” ersetzt werden. Ein dem<br />
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegter<br />
Plan zu Wiedereinstiegsmaßnahmen ist noch nicht<br />
bewilligt.<br />
Die vom BMBF zur Verfügung gestellten “Stellenermächtigungen”<br />
sind an hervorragende Wissenschaftlerinnen des<br />
Hauses vergeben worden. Insgesamt 18 Stellen konnten<br />
so besetzt werden.<br />
Kinderbetreuung<br />
Am 2. Juni 2003 fand das Symposium “Beruf und Familie:<br />
unvereinbar?” im Haus statt. Finanziell unterstützt wird der<br />
Verein “Die Wichtel”, eine vom Haus mitgenutzte Kindertagesstätte<br />
in Heidelberg. Die im April 2003 durchgeführte<br />
Umfrage zum Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen führte<br />
zum Beschluß des Sitftungsvorstands, die KiTa um 10-<br />
15 Plätze zu erweitern.<br />
Netzwerke / Vorbilder<br />
Das im Haus etablierte Mentoring Programm “MuT” (Mentoring<br />
und Training) des Landes Baden-Württemberg soll<br />
durch ein eigenes Programm ergänzt werden.<br />
In Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg<br />
wurde in den Jahren 2002 und 2003 “Science goes<br />
public” durchgeführt, eine Veranstaltungsreihe, die jungen,<br />
hervorragenden Wissenschaftlerinnen die Gelegenheit gab,<br />
ihre Forschung einem breiten Publikum vorzustellen und<br />
mit ihm zu diskutieren.<br />
Information / Transparenz<br />
Im “Frauen-INFO” wird vierteljährlich über gleichstellungsrelevante<br />
Themen und Termine berichtet und die Vortragsreihe<br />
zu (nicht nur) frauenspezifischen Themen wird fortgeführt.<br />
Stabsstelle Technologietransfer<br />
Die Infrastruktur der Stabstelle Technologietransfer am<br />
Zentrum stellt den Schutz von geistigem Eigentum am<br />
Zentrum sicher und trägt dazu bei, Fortschritte aus der<br />
Krebsforschung zur klinischen Anwendung zu bringen. Die<br />
aktive Verwertung von Ergebnissen der Grundlagenforschung<br />
hilft die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung<br />
und kommerzieller Entwicklung zu überbrücken.<br />
Mit der Industrie bestehen vielfältige Kontakte, so durch<br />
Materialaustausch, Prototypentwicklung und wissenschaftliche<br />
Kooperationen, Lizenzen, sowie vielfältigen Netzwerkaktivitäten<br />
wie z.B. in der BioRegion Rhein-Neckar-Dreieck.<br />
Weltweit werden Kooperations- und Lizenzvereinbarungen<br />
mit kleinen, mittleren und großen Unternehmen geschlossen.<br />
Das Zentrum unterstützt Wissenschaftler darüber hinaus<br />
bei der Gründung von Spin-off-Unternehmen.<br />
Die Stabsstelle Technologietransfer sensibilisiert die Wissenschaftler<br />
für die kommerzielle Verwertbarkeit ihrer Er-<br />
DKFZ 2004: Wissenschaftlicher Ergebnisbericht 2002 - 2003<br />
gebnisse und motiviert sie, ihre Erfindungen parallel zu einer<br />
Publikation zum Patent anzumelden. Bei einer Patentanmeldung<br />
werden die Forscher von der Stabsstelle beraten<br />
und unterstützt und die Kommerzialisierung von Ideen<br />
bereits zu einem frühen Stadium mit den Wissenschaftlern<br />
abgestimmt und vorbereitet.<br />
Erfindungen des Deutschen Krebsforschungszentrums<br />
werden an den bestmöglichen Industriepartner lizenziert,<br />
der von der Stabsstelle Technologietransfer hinsichtlich einer<br />
möglichst raschen Entwicklung von Produkten identifiziert<br />
wurde. Von den lizenzierten Patenten des Zentrums,<br />
die schließlich als Produkte auf dem Markt verkauft werden,<br />
wie beispielsweise ein neues Medikament gegen Krebs,<br />
profitieren die Erfinder und das Zentrum und letztlich insbesondere<br />
die Krebspatienten.<br />
In Jahr 2003 reichte das DKFZ 22 neue Anmeldungen zum<br />
Patent ein. Derzeit verfügt das DKFZ über einen Gesamtbestand<br />
von 1314 angemeldeten (darunter 640 erteilten)<br />
Schutzrechten weltweit. Weitere Informationen zur Stabsstelle<br />
Technologietransfer und den Technologieangeboten<br />
des DKFZ sind im Internet zu finden unter: http://<br />
www.dkfz.de/techtrans/htm.<br />
Tierschutz und Tierversuche<br />
Trotz zunehmender Entwicklung von Ersatzmethoden haben<br />
Tierexperimente im DKFZ ihren Stellenwert; dies spiegelt<br />
sich in Hinweisen auf die Verwendung von Versuchstieren<br />
oder tierischen Geweben und Zellen in nahezu jeder<br />
dritten Publikation des Zentrums wieder.<br />
Der Tierbestand im DKFZ beträgt durchschnittlich ca. 30.000<br />
Tiere pro Jahr (2003), wobei ein stetiger Anstieg - bedingt<br />
durch die zunehmende Generierung transgener Mausmodelle<br />
- (1997: 20.000 T., 1999: 24.000 T., 2001: 28.000<br />
T,) zu verzeichnen ist.<br />
Die Zahl der genehmigten und angezeigten Versuchsvorhaben<br />
in den Jahren 1993 bis 2003 schwankte zwischen<br />
160 und 198 Vorhaben (davon bis zu 65 % genehmigungsund<br />
bis zu 53 % anzeigepflichtige Versuchsvorhaben). Der<br />
Hauptanteil der Versuchstiere (ca. 98 % Mäuse, ca. 1 %<br />
Ratten) wird zur Erforschung oder Erprobung von Methoden<br />
zur Diagnostik Prophylaxe oder Therapie, in der Grundlagenforschung,<br />
zur Entnahme von Geweben und Organen<br />
und zur Aus-, Fort- und Weiterbildung eingesetzt.<br />
Die Tierschutzbeauftragten (TSB) des DKFZ werden vom<br />
Stiftungsvorstand bestellt und sind nebenamtlich tätig, sie<br />
vertreten die Berufsgruppen der Veterinärmedizin, Humanmedizin<br />
und Biologie. Sie sind nach dem Tierschutzgesetz<br />
von 1998 verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften,<br />
Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes<br />
zu achten und die Einrichtung und die mit den Tierversuchen<br />
und mit der Haltung der Versuchstiere befassten<br />
Personen zu beraten. Des weiteren müssen sie zu jedem<br />
Antrag auf Genehmigung eines Tierversuches Stellung nehmen<br />
und innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung<br />
von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung<br />
von Tierversuchen hinwirken.<br />
Jeder Antrag (Genehmigung oder Anzeige von Versuchsvorhaben)<br />
wird in der Internen Tierschutzkommission<br />
(ITSK) zur Beurteilung seiner wissenschaftlichen und statistischen<br />
Relevanz vorgelegt. Die ITSK wurde 1986 vom<br />
Stiftungsvorstand des DKFZ einberufen und setzt sich aus<br />
Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen zusammen.<br />
Die Stellungnahme und das Votum der ITSK werden dem