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MDCK-MRP2 - Dkfz

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Einführung<br />

cengleichheit im Haus steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

aus allen Beschäftigungsbereichen offen.<br />

Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit<br />

Personalentwicklungsplan<br />

Im Mai 2001 trat der “Plan zur Förderung der Chancengleichheit”<br />

in Kraft. Der Plan bezieht sich auf Männer und<br />

Frauen aus dem wissenschaftlichen und dem nichtwissenschaftlichen<br />

Bereich und regelt u.a. Wiedereinstieg, Fortund<br />

Weiterbildung, Arbeitszeit, Teilzeit, Beurlaubung, Auswahl<br />

von Bewerberinnen und Bewerbern sowie Rechte<br />

und Pflichten der Beauftragten für Chancengleichheit. Dieser<br />

Plan soll demnächst durch die “Vereinbarung zur Förderung<br />

der Chancengleichheit in Umsetzung der Ausführungsvereinbarung<br />

Chancengleichheit” ersetzt werden. Ein dem<br />

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegter<br />

Plan zu Wiedereinstiegsmaßnahmen ist noch nicht<br />

bewilligt.<br />

Die vom BMBF zur Verfügung gestellten “Stellenermächtigungen”<br />

sind an hervorragende Wissenschaftlerinnen des<br />

Hauses vergeben worden. Insgesamt 18 Stellen konnten<br />

so besetzt werden.<br />

Kinderbetreuung<br />

Am 2. Juni 2003 fand das Symposium “Beruf und Familie:<br />

unvereinbar?” im Haus statt. Finanziell unterstützt wird der<br />

Verein “Die Wichtel”, eine vom Haus mitgenutzte Kindertagesstätte<br />

in Heidelberg. Die im April 2003 durchgeführte<br />

Umfrage zum Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen führte<br />

zum Beschluß des Sitftungsvorstands, die KiTa um 10-<br />

15 Plätze zu erweitern.<br />

Netzwerke / Vorbilder<br />

Das im Haus etablierte Mentoring Programm “MuT” (Mentoring<br />

und Training) des Landes Baden-Württemberg soll<br />

durch ein eigenes Programm ergänzt werden.<br />

In Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg<br />

wurde in den Jahren 2002 und 2003 “Science goes<br />

public” durchgeführt, eine Veranstaltungsreihe, die jungen,<br />

hervorragenden Wissenschaftlerinnen die Gelegenheit gab,<br />

ihre Forschung einem breiten Publikum vorzustellen und<br />

mit ihm zu diskutieren.<br />

Information / Transparenz<br />

Im “Frauen-INFO” wird vierteljährlich über gleichstellungsrelevante<br />

Themen und Termine berichtet und die Vortragsreihe<br />

zu (nicht nur) frauenspezifischen Themen wird fortgeführt.<br />

Stabsstelle Technologietransfer<br />

Die Infrastruktur der Stabstelle Technologietransfer am<br />

Zentrum stellt den Schutz von geistigem Eigentum am<br />

Zentrum sicher und trägt dazu bei, Fortschritte aus der<br />

Krebsforschung zur klinischen Anwendung zu bringen. Die<br />

aktive Verwertung von Ergebnissen der Grundlagenforschung<br />

hilft die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung<br />

und kommerzieller Entwicklung zu überbrücken.<br />

Mit der Industrie bestehen vielfältige Kontakte, so durch<br />

Materialaustausch, Prototypentwicklung und wissenschaftliche<br />

Kooperationen, Lizenzen, sowie vielfältigen Netzwerkaktivitäten<br />

wie z.B. in der BioRegion Rhein-Neckar-Dreieck.<br />

Weltweit werden Kooperations- und Lizenzvereinbarungen<br />

mit kleinen, mittleren und großen Unternehmen geschlossen.<br />

Das Zentrum unterstützt Wissenschaftler darüber hinaus<br />

bei der Gründung von Spin-off-Unternehmen.<br />

Die Stabsstelle Technologietransfer sensibilisiert die Wissenschaftler<br />

für die kommerzielle Verwertbarkeit ihrer Er-<br />

DKFZ 2004: Wissenschaftlicher Ergebnisbericht 2002 - 2003<br />

gebnisse und motiviert sie, ihre Erfindungen parallel zu einer<br />

Publikation zum Patent anzumelden. Bei einer Patentanmeldung<br />

werden die Forscher von der Stabsstelle beraten<br />

und unterstützt und die Kommerzialisierung von Ideen<br />

bereits zu einem frühen Stadium mit den Wissenschaftlern<br />

abgestimmt und vorbereitet.<br />

Erfindungen des Deutschen Krebsforschungszentrums<br />

werden an den bestmöglichen Industriepartner lizenziert,<br />

der von der Stabsstelle Technologietransfer hinsichtlich einer<br />

möglichst raschen Entwicklung von Produkten identifiziert<br />

wurde. Von den lizenzierten Patenten des Zentrums,<br />

die schließlich als Produkte auf dem Markt verkauft werden,<br />

wie beispielsweise ein neues Medikament gegen Krebs,<br />

profitieren die Erfinder und das Zentrum und letztlich insbesondere<br />

die Krebspatienten.<br />

In Jahr 2003 reichte das DKFZ 22 neue Anmeldungen zum<br />

Patent ein. Derzeit verfügt das DKFZ über einen Gesamtbestand<br />

von 1314 angemeldeten (darunter 640 erteilten)<br />

Schutzrechten weltweit. Weitere Informationen zur Stabsstelle<br />

Technologietransfer und den Technologieangeboten<br />

des DKFZ sind im Internet zu finden unter: http://<br />

www.dkfz.de/techtrans/htm.<br />

Tierschutz und Tierversuche<br />

Trotz zunehmender Entwicklung von Ersatzmethoden haben<br />

Tierexperimente im DKFZ ihren Stellenwert; dies spiegelt<br />

sich in Hinweisen auf die Verwendung von Versuchstieren<br />

oder tierischen Geweben und Zellen in nahezu jeder<br />

dritten Publikation des Zentrums wieder.<br />

Der Tierbestand im DKFZ beträgt durchschnittlich ca. 30.000<br />

Tiere pro Jahr (2003), wobei ein stetiger Anstieg - bedingt<br />

durch die zunehmende Generierung transgener Mausmodelle<br />

- (1997: 20.000 T., 1999: 24.000 T., 2001: 28.000<br />

T,) zu verzeichnen ist.<br />

Die Zahl der genehmigten und angezeigten Versuchsvorhaben<br />

in den Jahren 1993 bis 2003 schwankte zwischen<br />

160 und 198 Vorhaben (davon bis zu 65 % genehmigungsund<br />

bis zu 53 % anzeigepflichtige Versuchsvorhaben). Der<br />

Hauptanteil der Versuchstiere (ca. 98 % Mäuse, ca. 1 %<br />

Ratten) wird zur Erforschung oder Erprobung von Methoden<br />

zur Diagnostik Prophylaxe oder Therapie, in der Grundlagenforschung,<br />

zur Entnahme von Geweben und Organen<br />

und zur Aus-, Fort- und Weiterbildung eingesetzt.<br />

Die Tierschutzbeauftragten (TSB) des DKFZ werden vom<br />

Stiftungsvorstand bestellt und sind nebenamtlich tätig, sie<br />

vertreten die Berufsgruppen der Veterinärmedizin, Humanmedizin<br />

und Biologie. Sie sind nach dem Tierschutzgesetz<br />

von 1998 verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften,<br />

Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes<br />

zu achten und die Einrichtung und die mit den Tierversuchen<br />

und mit der Haltung der Versuchstiere befassten<br />

Personen zu beraten. Des weiteren müssen sie zu jedem<br />

Antrag auf Genehmigung eines Tierversuches Stellung nehmen<br />

und innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung<br />

von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung<br />

von Tierversuchen hinwirken.<br />

Jeder Antrag (Genehmigung oder Anzeige von Versuchsvorhaben)<br />

wird in der Internen Tierschutzkommission<br />

(ITSK) zur Beurteilung seiner wissenschaftlichen und statistischen<br />

Relevanz vorgelegt. Die ITSK wurde 1986 vom<br />

Stiftungsvorstand des DKFZ einberufen und setzt sich aus<br />

Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen zusammen.<br />

Die Stellungnahme und das Votum der ITSK werden dem

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