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MDCK-MRP2 - Dkfz

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216<br />

Forschungsschwerpunkt C<br />

Krebsrisikofaktoren und Krebsprävention<br />

Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (M019)<br />

Leiter: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Heinz Walter Thielmann<br />

Tätigkeit in der Senatskommission zur Prüfung<br />

gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der<br />

Deutschen Forschungsgemeinschaft<br />

H. W. Thielmann ist Mitglied der Senatskommission der DFG<br />

zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe. Laut Mandat<br />

erarbeitet die Kommission die wissenschaftlichen Grundlagen<br />

des Schutzes der Gesundheit vor toxischen Stoffen<br />

am Arbeitsplatz. Ergebnisse der Kommissionsarbeit sind<br />

wissenschaftliche Empfehlungen zur Aufstellungen von<br />

MAK-Werten (“Maximale Arbeitsplatzkonzentration”), zur<br />

Einstufung krebserzeugender Arbeitsstoffe, zur Bewertung<br />

fruchtschädigender und erbgutschädigender sowie weiterer<br />

Wirkungen. Darüber hinaus greift die Kommission weitere<br />

aktuelle Probleme der Gesundheitsgefährdung durch Arbeitsstoffe<br />

auf und schlägt Lösungsmöglichkeiten vor.<br />

Die Arbeitsergebnisse der Senatskommission werden in<br />

Form ausführlicher wissenschaftlicher Begründungen durch<br />

die Deutsche Forschungsgemeinschaft veröffentlicht. Keine<br />

der Publikationen trägt die Namen der beteiligten Autoren,<br />

damit diese nicht seitens wirtschaftlicher, politischer oder<br />

sonstiger Interessengruppen angegriffen werden können.<br />

Die Publikationen werden als Empfehlungen dem Bundesminister<br />

für Arbeit und Sozialordnung übergeben. Dieser kann<br />

den Empfehlungen - unverändert oder geändert - in geeigneter<br />

Form Rechtsverbindlichkeit als Grundlage des Arbeitschutzes<br />

verleihen.<br />

Die Kommission arbeitet in wissenschaftlicher Freiheit und<br />

Unabhängigkeit. Sie ist in der Auswahl und in der Prioritätensetzung<br />

der Prüfung von Arbeitsstoffen und weiterer<br />

zu untersuchender Probleme an Weisungen nicht gebunden.<br />

Im Hinblick auf diese Aufgabe sind die Kommissionsmitglieder<br />

ad personam in ihrer Eigenschaft als sachkundige<br />

Experten berufen, nicht als Vertreter der Institutionen, in<br />

denen sie tätig sind. Ziel der Kommissionsarbeit ist allein<br />

der nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft mögliche<br />

und gebotene Schutz der Gesundheit der Beschäftigten<br />

und deren Nachkommen.<br />

Es versteht sich von selbst, dass die Kommissionsarbeit ein<br />

Ganzes darstellt. Folglich lässt sich der von einem einzelnen<br />

Mitglied geleistete Anteil nicht herauslösen und gesondert<br />

beschreiben.<br />

In ca. 25 Sitzungen der Kommission bzw. ihrer Ad-hoc-<br />

Arbeitsgruppen wurden Bewertungskonzeptionen entwikkelt,<br />

Stoffe beurteilt und die Ergebnisse in den Kommissionsmitteilungen<br />

“MAK- und BAT-Werte-Liste” der Jahre 2002<br />

und 2003 - jeweils in deutschen als auch englischen Fassungen<br />

- veröffentlicht [1,2]. In den Broschüren sind mehr als<br />

160 Änderungen und Neuaufnahmen pro Arbeitsjahr dokumentiert.<br />

Für jede Neuaufnahme und Änderung wurden<br />

detaillierte wissenschaftliche Begründungen erarbeitet.<br />

Deren Veröffentlichung erfolgte in der Monographiensammlung<br />

“Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe - Toxikologisch-arbeitsmedizinische<br />

Begründungen von MAK-Werten”<br />

(Herausgeber: H. Greim) der Jahre 2002 und 2003 (Lieferungen<br />

34 bis 37) mit jeweils 400-500 Druckseiten pro<br />

Lieferung [3]. In den “MAK- und BAT-Werte-Liste(n) 2002”<br />

und “.. 2003” sind die jeweils auf den neuesten Stand<br />

gebrachten Leitlinien dargelegt, wie die Kommission bei<br />

ihren Bewertungen, insbesondere der Ableitung von MAK-<br />

Werten vorgeht. In den einschlägigen Kapiteln sind die<br />

Kriterien für die Einstufung von Stoffen in folgende Wirk-<br />

M019<br />

Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe<br />

DKFZ 2004: Wissenschaftlicher Ergebnisbericht 2002 - 2003<br />

kategorien festgeschrieben: Kanzerogenität,Keimzellmutagenität,<br />

Fruchtschädigung, Sensibilisierung, Hautresorption,<br />

zulässige Kurzzeit-Überschreitung. Erwähnenswert ist die<br />

Neufassung des Kapitels “Aerosole” hinsichtlich der wirkungsbestimmenden<br />

Eigenschaften der Aerosole, ihrer Deposition<br />

und Clearance in den Atmungsorganen, ihrer wirkungsbezogenen<br />

Messung sowie der Festlegung von Fraktionen<br />

für die Messtechnik [2].<br />

Bei der Überprüfung von Arbeitsstoffen auf krebserzeugende<br />

Wirkung wurden folgende Stoffe als Kanzerogene<br />

erkannt oder neu bewertet und aufgrund ihres Wirkmodus<br />

und ihrer Wirkungsstärke in eine der fünf Kanzerogen-Kategorien<br />

eingestuft [1-5]:<br />

Kategorie 1, d. h. erwiesenermaßen krebserzeugend bei<br />

Menschen: Arsen und seine anorganischen Verbindungen;<br />

Beryllium, Benzol (Jahresproduktion in Deutschland: 2.3<br />

Mio t; s. a.[7]), Vinylchlorid.<br />

Kategorie 2, d. h. eindeutig krebserzeugend beim Versuchstier,<br />

daher beim Menschen als krebserzeugend anzusehen:<br />

2-Nitrotoluol, Ochratoxin A, 1-Chlor-2,3-epoxypropan;<br />

Kategorie 3A. Diese Kategorie ist Stoffen vorbehalten, deren<br />

krebserzeugender Wirkmechanismus zwar bekannt ist, für<br />

die jedoch Daten zur Ableitung eines MAK-Wertes fehlen.<br />

Eingestuft wurde Vinylacetat (Jahresproduktion: ca. 4<br />

Mio t).<br />

Kategorie 3B. Stoffe, die im Verdacht stehen, Krebs zu<br />

erzeugen: Stickstoffdioxid (der bisherige MAK-Wert<br />

wurde ausgesetzt); Bromchlormethan, Glutardialdehyd:<br />

empfohlener Momentanwert, der nicht überschritten<br />

werden darf: 0.8 mg/m3 ; Rhodium; chlorierte Biphenyle;<br />

Chlorparaffine, N,N’,N’’-Triethylhexahydro-<br />

1,3,5-triazin.<br />

Kategorie 4. Kanzerogene, bei denen gentoxische Effekte<br />

keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen: Di(2ethylhexyl)phthalat<br />

(Zusatz für Kunststoffe; Jahresproduktion<br />

ca. 3 Mio t; ubiquitäres Vorkommen): MAK-Wert:<br />

10 mg/m3 ; Tetrahydrofuran: MAK-Wert: 150 mg/m3 .<br />

Beispiele für Stoffe, für die nach intensiver Prüfung keine<br />

MAK-Werte aufgestellt werden konnten: chlorierte Diphenyloxide;<br />

Ethylhexansäure; Dicyandiamid; Resorcin; Nikotin;<br />

Osmiumtetroxid; Wolfram und seine Verbindungen;<br />

Tellur.<br />

Bewertung von Kontrolldaten bei Kanzerogenitätsexperimenten.<br />

Es wurden Grundsätze erarbeitet, nach denen die MAK-<br />

Kommission Kontrolldaten von Kanzerogenitätsversuchen,<br />

insbesondere sog. historische Kontrollen bei Tierversuchen<br />

bewertet. Grund für diese Klarstellung ist die steigende<br />

Tendenz, ein aktuelles Tierversuchsergebnis im Licht älterer<br />

Kontrolldaten zu interpretieren. So haben namhafte Industrieunternehmen<br />

(aber auch das NATIONAL CANCER INSTITUTE)<br />

Datenbanken z. B. über Häufigkeiten von Spontantumoren<br />

bei Kontrolltieren angelegt. Da diese Kontrolldaten oft nach<br />

Gutdünken zur Evaluierung expositionsbedingter kanzerogener<br />

Effekte herangezogen werden, hat die MAK-Kommission<br />

nunmehr Leitlinien publiziert, wann überhaupt historische<br />

Kontrolldaten in Betracht gezogen werden können und<br />

welche Bedingungen erfüllt sein müssen (z. B. Zeitfenster,

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