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MDCK-MRP2 - Dkfz

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Einführung<br />

TSB mitgeteilt, der dann in seiner Stellungnahme zum Antrag<br />

darauf Bezug nimmt.<br />

Darüber hinaus sind die TSB des DKFZ Mitglieder der ,Arbeitsgemeinschaft<br />

der Tierschutzbeauftragten Baden-<br />

Württembergs’ (ATBW). Diese Arbeitsgruppe erarbeitet<br />

und veröffentlicht gemeinsam mit Behördenvertretern<br />

Richtlinien und Empfehlungen, wie: Empfohlene maximale<br />

Injektionsvolumina, Kriterien zur vorzeitigen Tötung tumortragender<br />

Ratten und Mäuse, Blutentnahme und Immunisierung<br />

von Versuchstieren, Herstellung transgener Mause<br />

und Ratten, etc.. Zu dem ist ein Großteil der TSB aktiv am<br />

,Einführungskurs in das tierexperimentelle Arbeiten’ beteiligt,<br />

in dem Doktoranden, Diplomanden und weitere interessierte<br />

Mitarbeiter auf das fachkundige und damit tierschutzgerechte<br />

tierexperimentelle Arbeiten vorbereitet<br />

werden.<br />

Biologische Sicherheit am DKFZ<br />

Fragen der biologischen Sicherheit werden durch eine Vielzahl<br />

von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt.<br />

Für die am DKFZ weitverbreiteten molekularbiologischen<br />

Arbeiten spielen neben dem Infektionsschutzgesetz,<br />

der Tierseuchenerregerverordnung und der Verordnung<br />

über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit<br />

biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) das Gentechnikgesetz<br />

(GenTG), und die Gentechniksicherheitsverordnung<br />

eine besondere Rolle.<br />

Gentechnische Arbeiten und solche mit biologischen Agenzien<br />

werden an Hand des Risikopotentials in vier Sicherheitsstufen<br />

eingeteilt. Am DKFZ werden nur Arbeiten der<br />

Stufen S1, S2 und S3 durchgeführt:<br />

- Sicherheitsstufe S1 (ohne Risiko für Mensch und Umwelt)<br />

gilt z. Z. für über 40 Laborbereiche des DKFZ.<br />

- Sicherheitsstufe S2 umfaßt Arbeiten mit geringem Risiko<br />

für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt in<br />

24 besonders gekennzeichneten Laborbereiche des<br />

DKFZ, in denen ca. 100 S2-Projekte angemeldet sind.<br />

- Sicherheitsstufe S3 beinhaltet Arbeiten mit krankheitserregenden<br />

Organismen, bei denen von einem mäßigen<br />

Risiko für Mensch und Umwelt auszugehen ist. Dem<br />

DKFZ stehen vier S3 Laboratorien für Untersuchungen<br />

z.B. an HI-Viren und für Hepatitis-Viren zur Verfügung.<br />

Zur Beratung der Projektleiter im Sinne des GenTG und<br />

des Stiftungsvorstands hat dieser einen Ausschuß für Biologische<br />

Sicherheit (ABS) bestellt. Dieser unmfaßt derzeit<br />

18 Wissenschaftler, die selbst im Labor arbeiten und die<br />

Funktion von Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS)<br />

nebenamtlich wahrnehmen. Die fachnahen BBS betreuen<br />

die gentechnische Projekte und Projektleiter, beraten die<br />

Antragsteller und empfehlen Sicherheitsmaßnahmen. Der<br />

ABS verfaßt Muster-Betriebsanleitungen für die gentechnischen<br />

Anlagen und setzt seine fachliche Kompetenz zur<br />

Aufstellung hausinterner Sicherheitsregelungen ein. Voraussetzung<br />

für eine erfolgreiche Arbeit ist dabei die Unterstützung<br />

aus dem Bereich des Stiftungsvorstands und die<br />

enge Zusammenarbeit aller für die Arbeitssicherheit verantwortlichen<br />

Gremien am DKFZ.<br />

Die gentechnischen Bereiche des Hauses werden regelmäßig<br />

durch das Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger<br />

Aufsichtsbehörde begangen. Bei diesen Begehungen,<br />

die über die Kontrolle hinaus auch der fachlichen Diskussion<br />

zwischen den verschiedenen Verantwortungsebenen<br />

dienen, fungieren die BBS als Anlaufstelle für Be-<br />

hörde und Projektleiter. Ein enges Zusammenwirken mit<br />

der Stabsstelle Sicherheit ermöglicht die fruchtbare Zusammenarbeit<br />

mit dem Regierungspräsidium.<br />

Seit Inkrafttretens des Gentechnikgesetzes (1990) ist nach<br />

anfänglichen Schwierigkeiten die Lösung vieler organisatorischer<br />

und bürokratischer Probleme zur Routine geworden.<br />

Die Risikobewertung wurde durch die ständig erweiterten<br />

Empfehlungen der Zentralen Kommission für die Biologische<br />

Sicherheit und die von ihr erstellten Listen bereits<br />

bewerteter Organismen und Arbeiten vereinfacht. Die<br />

bisherigen Novellierungen der gentechnikrechtlichen Bestimmungen<br />

haben für den Bereich der Grundlagenforschung<br />

nicht zu den von vielen Wissenschaftlern erhofften<br />

Erleichterungen der Arbeitsbedingungen geführt.<br />

Als problematisch empfindet der ABS die geltenden Vorschriften<br />

für gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe<br />

S1, also für Arbeiten, bei denen von keinem Risiko für<br />

Mensch und Umwelt auszugehen ist. Der ABS befürwortet<br />

daher eine kritische Überprüfung aller S1-Arbeiten mit<br />

dem Ziel, diese weitgehend aus dem Regulierungsbereich<br />

des Gentechnikgesetzes herauszunehmen, da ausreichende<br />

Sicherheitsbestimmungen außerhalb des GenTG vorhanden<br />

sind. Dies könnte zur Konzentration auf die eigentlich<br />

risikobehafteten Arbeiten führen und letztlich die biologische<br />

Sicherheit erhöhen. In diesem Sinne versucht der<br />

ABS auf nationaler und europäischer Ebene auf die Gesetzgebung<br />

Einfluß zu nehmen.<br />

DKFZ 2004: Wissenschaftlicher Ergebnisbericht 2002 - 2003<br />

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