MDCK-MRP2 - Dkfz
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Einführung<br />
TSB mitgeteilt, der dann in seiner Stellungnahme zum Antrag<br />
darauf Bezug nimmt.<br />
Darüber hinaus sind die TSB des DKFZ Mitglieder der ,Arbeitsgemeinschaft<br />
der Tierschutzbeauftragten Baden-<br />
Württembergs’ (ATBW). Diese Arbeitsgruppe erarbeitet<br />
und veröffentlicht gemeinsam mit Behördenvertretern<br />
Richtlinien und Empfehlungen, wie: Empfohlene maximale<br />
Injektionsvolumina, Kriterien zur vorzeitigen Tötung tumortragender<br />
Ratten und Mäuse, Blutentnahme und Immunisierung<br />
von Versuchstieren, Herstellung transgener Mause<br />
und Ratten, etc.. Zu dem ist ein Großteil der TSB aktiv am<br />
,Einführungskurs in das tierexperimentelle Arbeiten’ beteiligt,<br />
in dem Doktoranden, Diplomanden und weitere interessierte<br />
Mitarbeiter auf das fachkundige und damit tierschutzgerechte<br />
tierexperimentelle Arbeiten vorbereitet<br />
werden.<br />
Biologische Sicherheit am DKFZ<br />
Fragen der biologischen Sicherheit werden durch eine Vielzahl<br />
von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt.<br />
Für die am DKFZ weitverbreiteten molekularbiologischen<br />
Arbeiten spielen neben dem Infektionsschutzgesetz,<br />
der Tierseuchenerregerverordnung und der Verordnung<br />
über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit<br />
biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) das Gentechnikgesetz<br />
(GenTG), und die Gentechniksicherheitsverordnung<br />
eine besondere Rolle.<br />
Gentechnische Arbeiten und solche mit biologischen Agenzien<br />
werden an Hand des Risikopotentials in vier Sicherheitsstufen<br />
eingeteilt. Am DKFZ werden nur Arbeiten der<br />
Stufen S1, S2 und S3 durchgeführt:<br />
- Sicherheitsstufe S1 (ohne Risiko für Mensch und Umwelt)<br />
gilt z. Z. für über 40 Laborbereiche des DKFZ.<br />
- Sicherheitsstufe S2 umfaßt Arbeiten mit geringem Risiko<br />
für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt in<br />
24 besonders gekennzeichneten Laborbereiche des<br />
DKFZ, in denen ca. 100 S2-Projekte angemeldet sind.<br />
- Sicherheitsstufe S3 beinhaltet Arbeiten mit krankheitserregenden<br />
Organismen, bei denen von einem mäßigen<br />
Risiko für Mensch und Umwelt auszugehen ist. Dem<br />
DKFZ stehen vier S3 Laboratorien für Untersuchungen<br />
z.B. an HI-Viren und für Hepatitis-Viren zur Verfügung.<br />
Zur Beratung der Projektleiter im Sinne des GenTG und<br />
des Stiftungsvorstands hat dieser einen Ausschuß für Biologische<br />
Sicherheit (ABS) bestellt. Dieser unmfaßt derzeit<br />
18 Wissenschaftler, die selbst im Labor arbeiten und die<br />
Funktion von Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS)<br />
nebenamtlich wahrnehmen. Die fachnahen BBS betreuen<br />
die gentechnische Projekte und Projektleiter, beraten die<br />
Antragsteller und empfehlen Sicherheitsmaßnahmen. Der<br />
ABS verfaßt Muster-Betriebsanleitungen für die gentechnischen<br />
Anlagen und setzt seine fachliche Kompetenz zur<br />
Aufstellung hausinterner Sicherheitsregelungen ein. Voraussetzung<br />
für eine erfolgreiche Arbeit ist dabei die Unterstützung<br />
aus dem Bereich des Stiftungsvorstands und die<br />
enge Zusammenarbeit aller für die Arbeitssicherheit verantwortlichen<br />
Gremien am DKFZ.<br />
Die gentechnischen Bereiche des Hauses werden regelmäßig<br />
durch das Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger<br />
Aufsichtsbehörde begangen. Bei diesen Begehungen,<br />
die über die Kontrolle hinaus auch der fachlichen Diskussion<br />
zwischen den verschiedenen Verantwortungsebenen<br />
dienen, fungieren die BBS als Anlaufstelle für Be-<br />
hörde und Projektleiter. Ein enges Zusammenwirken mit<br />
der Stabsstelle Sicherheit ermöglicht die fruchtbare Zusammenarbeit<br />
mit dem Regierungspräsidium.<br />
Seit Inkrafttretens des Gentechnikgesetzes (1990) ist nach<br />
anfänglichen Schwierigkeiten die Lösung vieler organisatorischer<br />
und bürokratischer Probleme zur Routine geworden.<br />
Die Risikobewertung wurde durch die ständig erweiterten<br />
Empfehlungen der Zentralen Kommission für die Biologische<br />
Sicherheit und die von ihr erstellten Listen bereits<br />
bewerteter Organismen und Arbeiten vereinfacht. Die<br />
bisherigen Novellierungen der gentechnikrechtlichen Bestimmungen<br />
haben für den Bereich der Grundlagenforschung<br />
nicht zu den von vielen Wissenschaftlern erhofften<br />
Erleichterungen der Arbeitsbedingungen geführt.<br />
Als problematisch empfindet der ABS die geltenden Vorschriften<br />
für gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe<br />
S1, also für Arbeiten, bei denen von keinem Risiko für<br />
Mensch und Umwelt auszugehen ist. Der ABS befürwortet<br />
daher eine kritische Überprüfung aller S1-Arbeiten mit<br />
dem Ziel, diese weitgehend aus dem Regulierungsbereich<br />
des Gentechnikgesetzes herauszunehmen, da ausreichende<br />
Sicherheitsbestimmungen außerhalb des GenTG vorhanden<br />
sind. Dies könnte zur Konzentration auf die eigentlich<br />
risikobehafteten Arbeiten führen und letztlich die biologische<br />
Sicherheit erhöhen. In diesem Sinne versucht der<br />
ABS auf nationaler und europäischer Ebene auf die Gesetzgebung<br />
Einfluß zu nehmen.<br />
DKFZ 2004: Wissenschaftlicher Ergebnisbericht 2002 - 2003<br />
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