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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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78 Teil 2 – Anwendungsbereichb) Anzahl der VerkäufeOb die Verkaufstätigkeit nachhaltig ist, ist nicht in Bezug auf die einzelneAuktion zu beurteilen, sondern auf die Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeitder Auktionstätigkeit insgesamt. 1 Je häufiger ein Anbieter alsVerkäufer auftritt und je mehr er verkauft, desto eher ist er planmäßigund auf Dauer tätig und handelt umso eher gewerblich. Werden mehrereAuktionen gleichzeitig durchgeführt, erfordert dies einen nicht unerheblichenOrganisationsaufwand, welcher eher für eine gewerblicheTätigkeit spricht. 2Wo die zahlenmäßigen Grenzen zwischen privaterund gewerblicher Verkaufstätigkeit liegen, hat die Rechtsprechung ineiner Reihe von Urteilen zu best<strong>im</strong>men versucht, wobei sich eine schematischeBetrachtungsweise verbietet.<strong>Das</strong> LG Wien-Neustadt 3 entschied etwa zum österreichischen Rechteinzelfallbezogen, dass wer bei eBay als Verkäufer binnen zwei Monaten7 Motorräder (inkl. Mini-Motorräder) und 12 Mal Motorradzubehör(Helme und Stiefel) verkauft und innerhalb einer Frist von ca. 4Monaten mindestens 16 Motorräder und 4 Mal Motorradzubehörkauft, pr<strong>im</strong>a facie als Unternehmer gelte. In der deutschen Rechtsprechungwird angenommen, dass mindestens 27 Verkäufe innerhalb einesMonats, mindestens 168 Verkäufe innerhalb eines Jahres, 484 innerhalbeines Jahres 4 , oder auch 242 Verkäufe binnen 2 Jahren 5auf eineVerkaufstätigkeit <strong>im</strong> geschäftlichen Verkehr hindeuten. 6Wegen deshohen Handelsaufkommens dürfte in diesen Fällen zu vermuten sein,dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, da mit einer derartigenMenge an Transaktionen ein erheblicher zeitlicher, organisatorischerund finanzieller Aufwand verbunden ist. 7Auch die Versteigerung von40 neuen Büchern innerhalb sechs Wochen rechtfertige allein die Annahmeeines „geschäftsmäßigen Handels“. 8 <strong>Das</strong> OLG Zweibrücken 9hat die Durchführung von 42 Auktionen in drei Wochen als ein Indizfür eine unternehmerische Tätigkeit des Anbieters bewertet. <strong>Das</strong> LGBerlin sah das Angebot von 100 Artikeln innerhalb eines Monats alsIndiz für ein gewerbliches Handeln des Verkäufers. 10<strong>Das</strong> LG Mainz1Kaestner/Tews, WRP 2004, 391, 392.2Kaestner/Tews, WRP 2004, 391, 392.3LG Wien-Neustadt, Beschluss v. 31.10.2006, 17 R 274/06z.4OLG Frankfurt a. M., MMR 2007, 378.5OLG Hamburg, WRP 2008, 522.6OLG Frankfurt a. M., NJW 2004, 3433 = GRUR 2004, 1043.7Meyer, K&R 2007, 572.8OLG Frankfurt a. M., NJW 2004, 2098.9OLG Zweibrücken, MMR 2008, 135.10LG Berlin, NJW 2007, 2647.

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