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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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192 Teil 3 – Widerrufsfrist und Ausübungcher mehr als eine Ware bei demselben Gewerbetreibenden bestellt, erberechtigt sein soll, das <strong>Widerrufsrecht</strong> in Bezug auf jede einzelne bestellteWare auszuüben. Werden die Waren getrennt geliefert, so soll dieWiderrufsfrist zu laufen beginnen, wenn der Verbraucher den Besitz anjeder einzelnen Ware erlangt. Wird eine Ware in verschiedenen Teilengeliefert, so sollte die Widerrufsfrist zu laufen beginnen, wenn derVerbraucher den Besitz an dem letzten Teil erlangt. Der Entwurf unterscheidetalso zwischen „getrennt gelieferten“ und „in verschiedenenTeilen“ gelieferten Waren. Auf die Gleichartigkeit der Waren soll esnicht ankommen.Somit wird künftig entscheidend sein, ob von vornherein ein Sukzessivlieferungsvertraggeschlossen wird, der die Lieferung mehrerer Warenzu best<strong>im</strong>mten Zeitpunkten vorsieht, zum Beispiel die Lieferungeines mehrbändigen Lexikons oder auch die Lieferung verschiedenerBücher über einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum. Werden hingegen mehrereWaren auf einmal bestellt und können diese nur deswegen nicht zusammengeliefert werden, weil der Unternehmer ein best<strong>im</strong>mtes Teilnicht auf Lager hat (z.B. Digitalkamera mit Tasche), soll die Widerrufsfristerst bei Eingang des letzten Teils beginnen. 1f) ZwischenergebnisFür den Eingang der Ware be<strong>im</strong> Verbraucher muss sie dergestalt inseinen Machtbereich gelangen, dass dieser die Möglichkeit hat, dieSache zu untersuchen. Daraus folgt, dass die tatsächliche Ablieferungan den Kunden selbst sowohl für den kaufrechtlichen Gefahrübergang(vgl. § 474 Abs. 2 BGB) als auch für den Lauf der fernabsatzrechtlichenWiderrufsfrist maßgeblich ist. N<strong>im</strong>mt ein <strong>Dr</strong>itter die Ware in Empfang,läuft die Frist also nur, wenn dieser vom Verbraucher zuvor als Empfängerbenannt wurde. Unzulässig sind daher hiervon abweichendeKlauseln. Durch die Hinterlegung auf dem „Postamt“ oder be<strong>im</strong> Spediteurhat der Verbraucher noch keine Möglichkeit, die Ware zu untersuchen,so dass dies nicht genügen kann, um von einem Eingang auszugehen.Nichts anderes kann auch dann gelten, wenn der Verbraucher sichdie Ware an eine DHL Packstation liefern lässt. Anders als die Lieferungmangelhafter Sachen kann die Lieferung eines aliud keinen Einflussauf den Beginn der Widerrufsfrist haben. Bei Teillieferungen mussder Verbraucher schon aus der ersten Teillieferung auf die Eigenschaftender restlichen Lieferungen schließen können, damit er entscheidenkann, ob er am Vertrag festhalten will oder nicht. Ist dies nicht möglich,läuft die Frist erst mit Eingang aller Lieferungen.1Diese Ansicht vertritt Staudinger/Thüsing, § 312d Rn. 28 <strong>im</strong> Ergebnis schon zumgeltenden Recht.

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