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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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B. Historische Entwicklung 47Art ihrer Berechnung, der finanziellen Auswirkungen und Wahrnehmung(Rückzahlung, Rückgabe usw.) des <strong>Widerrufsrecht</strong>es sowie derAusnahmeregelungen entwickelt, die in dem VRRL-E ihren Ausdruckfindet. Nach wie vor bildeten die Frage nach der Anwendung desFernabsatzrechts auf Internetauktionen, der Umfang der Informationspflichtenund der Wertersatz <strong>im</strong> Rahmen der Rückabwicklung des widerrufenenGeschäfts die strittigsten Diskussionspunkte. SelbstVerbraucherverbände wiesen darauf hin, dass die Flut der zu erteilendenInformationen zu einem gegenteiligen Effekt, nämlich der Irreführungstatt Orientierung führen kann. Einig waren sich Wirtschaftsverbändeund Verbrauchervertreter hinsichtlich der komplettenÜbernahme der Rücksendekosten durch den Unternehmer entsprechendder Konzeption des Art. 6 Abs. 2 FARL.VII. Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes1. Veröffentlichung des GrünbuchsDie Europäische Kommission veröffentlichte am 8. Februar 2007 dasGrünbuch zur Überprüfung des Verbraucheracquis. Insgesamt achtRichtlinien zum Verbraucherschutz waren von der Überprüfung betroffen(Richtlinie Haustürgeschäfte 85/577/EWG, Pauschalreisen 90/314/EWG, Missbräuchliche Vertragsklauseln 93/13/EWG, T<strong>im</strong>esharing94/47/EG, Fernabsatz 97/7/EG, Preisangabe 98/6/EG, Unterlassungsklagen98/27/EG, Verbrauchsgüterkauf und Garantien 99/44/EG).Die Verbraucher sollten sich nach den Zielvorstellungen der Kommissionauf gleichwertige Rechte berufen und gleichwertige Möglichkeitennutzen können, um <strong>im</strong> Problemfall zu ihrem Recht zu kommen,ganz gleich was und wo sie kaufen. 1 Die Kommission sieht die Modernisierungdes Verbraucherbesitzstandes als notwendiges Mittel, um derRechtszersplitterung des bestehenden EG-Verbraucherrechts entgegenzutreten.Weiterhin soll aber auch sichergestellt werden, dass die Wirtschaft,vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen von einemstärker vorausschaubaren Regelungsumfeld und unkomplizierteren EU-Vorschriften profitieren können, damit sie ihren Aufwand für die Einhaltungder EU-Vorgaben reduzieren können und generell in die Lageversetzt werden, leichter als bisher EU-weit Handel zu betreiben, undzwar unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.Im Zuge dessen wurde von Schulte-Nölke eine umfangreiche rechtsvergleichendeStudie durchgeführt und die Unterschiede der Verbrau-1Grünbuch Verbraucheracquis, S. 3f.

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