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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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162 Teil 2 – Anwendungsbereichsich völlig andere Absatzkanäle zu erschließen, zumal viele Internethandelsplattformenden Verkauf benutzter Unterwäsche ausdrücklichnicht gestatten. 1ee) Crèmes, Lotionen, Deoroller, Parfum etc.Angebrochene Kosmetika sind meist nach Benutzung unverkäuflich undkönnen nicht rückstandslos zurückgegeben werden. 2 Dies gilt etwa fürCremes, Lotionen oder Make-up, deren Pr<strong>im</strong>ärverpackung geöffnetwurde (Öffnen oder Abziehen von Schutzfolie), Rouge oder Puder, ausdem mit Fingern oder Pinseln Teile entnommen wurden oder Mascaras,Lippenstifte oder Deoroller, die zum Auftragen auf den Körper verwendetwurden. Solche Produkte kann ein seriöser Verkäufer keinemweiteren Kunden mehr anbieten, zumal auch die Gefahr der Übertragungvon Herpes-Viren o.ä. besteht. Weiterhin setzt bei einem Teildieser Produkte auch ein Prozess des Verderbens ein. Der EuropäischeRat sprach sich bei Schaffung der FARL zwar dagegen aus, „Erzeugnisseder Körperpflege“ vom <strong>Widerrufsrecht</strong> auszuschließen (BegründungIII 7 vii). 3 Dies spricht aber nicht gegen die vorstehende Betrachtungsweise,weil es hier nicht um geöffnete oder benutzte, sondern unversehrteKosmetika ging. 4Eine Ausnahme, d.h. kein Ausschluss des <strong>Widerrufsrecht</strong>es gilt alleinfür solche Kosmetik-Produkte, die mit zumutbarem Aufwand wieder ineinen wiederverkaufsfähigen Zustand versetzt werden können oder fürdie auch weiterhin nach der Verkehrsanschauung ein Markt besteht. Sokann ein Kajalstift, der nicht sichtbar verkürzt ist, sondern nur einmalkurz getestet wurde, durch kurzes „Anspitzen“ in einen wiederverkaufsfähigenZustand versetzt werden. Ein Parfüm-Flakon, aus demeinige Male gesprüht wurde, kann entweder aufgefüllt oder auch alsTester verkauft werden. 5<strong>Das</strong> LG Wuppertal 6 löst diese Fälle nicht über § 312d Abs. 4 Nr. 1BGB, sondern meint, angebrochene Kosmetika seien nicht mehr ver-1So heißt es z.B. in den eBay-Bedingungen: „Gebrauchte Unterwäsche und Damenstrumpfhosen,auch gereinigt, dürfen auf eBay generell nicht angeboten werden.“,http://pages.ebay.de/help/policies/used-clothing.html (Stand: 5.4.<strong>2009</strong>).2Unklar Grabitz/Hilf/Micklitz, Richtlinie 97/7/EG, Rn. 95: „Als Ausnahmeregelungist die Vorschrift eng auszulegen, weshalb Fernabsatzverträge über Kosmetikader Richtlinie <strong>im</strong> vollen Umfang unterliegen.“3Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 19/95 vom Rat v. 29.06.1995.4Becker/<strong>Föhlisch</strong>, NJW 2008, 3751, 3756.5Eine Markenrechtsverletzung liegt be<strong>im</strong> Verkauf von Parfumtestern nicht vor,weil Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG eingetreten ist, BGH GRUR 2007, 882(anders noch: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2007, 200, OLG Hamburg MMR 2007,256 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2006 – I-20 U 68/06).6LG Wuppertal, BeckRS 2008, 03864.

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