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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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B. Aktuelle Gesetzesvorhaben 503Gewerbetreibende sie auf Beschädigungen und Gebrauchsspuren untersuchenkann. 1cc) Rücksendefrist für den VerbraucherNeu ist auch eine Frist zur Rücksendung der Ware für den Verbraucher.Die 30-Tage-Frist galt schon bislang nur für Zahlungsverpflichtungen.Hat bei Kaufverträgen der Verbraucher oder auf dessenWunsch ein <strong>Dr</strong>itter vor dem Ablauf der Widerrufsfrist den Besitz anden Waren erlangt, so hat der Verbraucher gemäß Art. 17 Abs. 1VRRL-E die Waren binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er demGewerbetreibenden seinen Widerruf mitteilt, an den Gewerbetreibendenoder eine von diesem zur Entgegennahme ermächtigten Personzurückzusenden oder zu übergeben, es sei denn, der Gewerbetreibendehat angeboten, die Waren selbst abzuholen. Damit ein Gewerbetreibendereinem Verbraucher, der die Ware nicht zurückgegeben hat, denPreis nicht erstatten muss, soll der Verbraucher verpflichtet werden, dieWare spätestens vierzehn Tage nach dem Tag zurückzusenden (Erwägensgrund32).dd) Verbraucher trägt RücksendekostenAls Ausgleich dafür, dass der Unternehmer die Hinsendekosten trägt,soll der Verbraucher nach Art. 17 Abs. 1 VRRL-E stets die Rücksendekostenzu tragen. Diese Regelung gilt zwar bislang schon in den meistenMitgliedsstaaten, wegen des Mindestharmonisierungsprinzips derFARL haben Staaten wie Deutschland und Finnland jedoch abweichendeRegelungen erlassen und <strong>im</strong> Regelfall dem Unternehmer die Rücksendekostenauferlegt. Wegen des Vollharmonisierungsprinzips dürftensolche nationalen Vorschriften zulasten des Unternehmers nicht weiteraufrecht erhalten werden. 2ee) Verbraucher haftet für WertverlustDer bislang <strong>im</strong> deutschen Recht strittige 3Wertersatzanspruch des Gewerbetreibendengegen den Verbraucher für die Nutzung der Warewährend der Widerrufsfrist wird ausdrücklich in der Richtlinie festgeschrieben.Nach Art. 17 Abs. 2 VRRL-E haftet der Verbraucher füreinen etwaigen Wertverlust der Waren jedoch nur, wenn dieser Wertverlustauf einen zur Prüfung der Eigenschaften und des Funktionierensder Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Erhaftet ferner nicht für den Wertverlust, wenn er vom Gewerbetreiben-1<strong>Föhlisch</strong>, MMR <strong>2009</strong>, 75, 78.2<strong>Föhlisch</strong>, MMR <strong>2009</strong>, 75, 78.3Vgl. Teil 4 D I 1 c) und Teil 4 D II 1.

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