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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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2 EinleitungDie Widerrufsfrist und die Voraussetzungen ihres Beginns sind Gegenstandder weiteren Untersuchung. Wann liegt ein Eingang der Warebe<strong>im</strong> Verbraucher vor? Kann das Textformerfordernis durch Dokumenteauf Websites gewahrt werden? Welche Formate sind zulässig?Im deutschen Recht ist der Lauf der Widerrufsfrist von der Erfüllungüberschießend umgesetzter Informationspflichten abhängig. Zu welchenProblemen führt diese Verknüpfung? Sind die Informationspflichtenüberhaupt hinreichend klar, um für Pflichtverletzungen soeinschneidende Sanktionen wie ein endloses <strong>Widerrufsrecht</strong> zu verhängen?Ist die europarechtlich nicht gebotene Verknüpfung des Fristlaufsmit der Erfüllung der Pflichten <strong>im</strong> elektronischen Geschäftsverkehrangemessen? Oder stellen diese Normen vor allem ein Einfallstor fürFehler in der Belehrung dar? Auch wird untersucht, ob die vom Gesetzangeordneten Belehrungszeitpunkte dem Verbraucher zu einem wirkungsvollenSchutz verhelfen.Besonders strittig ist die <strong>im</strong> deutschen Recht verankerte Monatsfrist,die das europäische Recht nicht kennt. Es besteht die Vermutung, dassdiese Frist gar nicht als Sanktionsfrist beabsichtigt war. Der Gesetzgeberbeabsichtigt aktuell eine Korrektur der herrschenden Rechtsprechung.Doch ist die Monatsfrist für eBay-Verkäufer de lege lata geboten?Oder legen Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck des geltendenRechts ganz andere Schlüsse nahe? Auch das Rückgaberecht kann nacheinigen Ansichten nicht bei eBay-Verkäufen vereinbart werden, wasebenfalls gesetzlich korrigiert wird. Doch wann ist eine Ware überhauptpaketversandfähig? Ist der Widerruf durch Rücksendung, der in dergeplanten Verbraucherrechtsrichtlinie nicht mehr vorgesehen ist, einesinnvolle Ausübungsform?Hinsichtlich der Rückabwicklung widerrufener Kaufverträge ist <strong>im</strong>europäischen Recht noch Einiges ungeklärt. Die Kommission sieht <strong>im</strong>Gegensatz zur Bundesregierung die 30-Tage-Frist der FARL <strong>im</strong> deutschenRecht nicht richtig umgesetzt. Doch hilft eine solche Frist überhauptweiter, wenn <strong>im</strong> Gegenzug keine Frist für die Herausgabe durchden Verbraucher festgelegt ist? Unausgewogen scheinen auch die Kostentragungsregelungen<strong>im</strong> deutschen Recht zu sein. Muss der Händler– abgesehen von den Möglichkeiten <strong>im</strong> Rahmen der 40-EUR-Klausel– wirklich <strong>im</strong>mer die Kosten des Hin- und Rückversandes tragen,auch wenn der Verbraucher unnötige Kosten, z.B. durch eine „unfreie“Rücksendung generiert? Inwieweit greifen Schadensminderungspflichtenund Pflichten zur Einhaltung best<strong>im</strong>mter Retourenverfahren?Sollte die Ansicht der slowenischen Generalanwältin in Sachen Wertersatzvom EuGH bestätigt werden, könnten Verbraucher das Internetals ein globales Leihhaus missbrauchen. Sperrt die FARL tatsächlich

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