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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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364 Teil 5 – Informations- und Belehrungspflichtters aus der Anlage 2 des § 14 BGB-InfoV zugleich die Pflicht aus § 355BGB erfüllt wird. 12. Europäisches RechtDeutschland ist nicht der einzige EU-Mitgliedsstaat, der über die Vorgabender FARL hinausgehende vorvertragliche Informationspflichtendes Unternehmers über das <strong>Widerrufsrecht</strong> vorsieht. In keinem anderenStaat haben die zusätzlichen Informationspflichten jedoch einen sogroßen Umfang wie in Deutschland.a) Geltendes Recht in den MitgliedsstaatenSo haben neben Deutschland auch Belgien, 2 Finnland, 3 Italien, 4 Slowenien5 und Spanien 6 ausdrücklich eine vorvertragliche Information überdas Nichtbestehen des <strong>Widerrufsrecht</strong>s vorgesehen. In den einzelnenRechtsordnungen sind auch Regelungen verankert, die nähere Informationenüber die Ausübung des <strong>Widerrufsrecht</strong>s vorschreiben. So ist inItalien 7über Voraussetzungen und das Verfahren der Ausübung des<strong>Widerrufsrecht</strong>s vor dem Vertragsabschluss zu informieren. EntsprechendeRegelungen enthalten auch die Rechtsordnungen von Bulgarien 8und Slowenien. 9 Eine Aufklärung über die Rücksendekosten ist in Belgien10 und Luxemburg 11 erforderlich. Außer in Deutschland ist allerdingsin keinem weiteren EU-Mitgliedsstaat erforderlich, dass derVerbraucher bei allgemeinen Fernabsatzgeschäften bereits vor Abgabeseiner Vertragserklärung über sämtliche Rechtsfolgen des Widerrufsinformiert wird.b) Auswirkungen des VRRL-EDie für alle von der Richtlinie erfassten Verbrauchergeschäfte geltendevorvertragliche Informationspflicht des Unternehmers ist in Art. 5Abs. 1 VRRL-E geregelt. Im Bezug auf das <strong>Widerrufsrecht</strong> stellt e) klar,1Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch, § 1 BGB-InfoV Rn. 36; ausführlich hierzusogleich Teil 5 B I 1.2Art. 78 Nr. 6 GHP und Art. 12 Nr. 6 des Gesetzes über freie Berufe; Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 570.3Kapitel 6, § 13 Verbraucherschutzgesetz (FI); Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium,S. 570.4Art. 51 Abs. 1 (f) VerbraucherGB (IT).5Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 570.6Art. 40 Abs. 1 (k) EinzelhandelG (ES).7Art. 51 Abs. 1 (g) VerbraucherGB (IT).8Art. 52 Abs. 1 Nr. 7 Verbraucherschutzgesetz (BG).9Art. 43b Abs. 1 S. 6 VerbraucherschutzG (SI).10Art. 78 Abs. 7 GHP; Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 570.11Art. 3 Abs. 1 (f) FernabsatzG (LU).

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