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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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172 Teil 2 – Anwendungsbereichvom Kunden oder von einem <strong>Dr</strong>itten vorgenommen wurde. 1 Der Gesetzeswortlautist unmissverständlich, so dass das <strong>Widerrufsrecht</strong> lediglichdann entfällt, wenn der Datenträger vom Verbraucher selbst entsiegeltworden ist. Ist kein Siegel vorhanden, kommt auch keine Entsiegelungin Betracht. Dies stellt Art. 19 Abs. 1 e) VRRL-E noch einmal ausdrücklichklar, wenn es dort – anders als in der FARL – heißt, dassversiegelte („sealed“) Datenträger entsiegelt werden müssen.b) Elektronische SiegelEine Entsiegelung ist nicht gegeben, wenn das Kennwort der zurHauptplatine gehörigen Software (BIOS) bekannt gegeben wird, 2 da dieBIOS-Software als der Hardware zugehörige Grundausstattung zwingendbereits bei den Konfigurierungsarbeiten des Unternehmers oderHerstellers benutzt werden muss und somit bereits entsiegelt ist. Fraglichist auch, ob BIOS-Software überhaupt urheberrechtlich geschütztist, so dass der Schutzzweck der Norm tangiert wäre. Eine solche elektronischeEntsiegelung ohne weitere Urheberrechtssperren wird vom§ 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB nicht erfasst. 3 Der Fall ist vergleichbar mitdem, dass eine uneingeschweißte CD geliefert wird.Der Begriff der Entsiegelung ist allerdings nicht darauf beschränkt,dass die Audio- oder Videoaufzeichnung oder auch die Software physischentsiegelt wird. 4 Bei der Entsiegelung kommt es <strong>im</strong>mer nach demSchutzzweck der Norm darauf an, dass eine erkennbar zur Wahrungeines Urheberrechts geschaffene Sperre überwunden wird, 5was auchdurch Eingabe eines Lizenzcodes geschehen kann. Möglich ist also aucheine elektronische Versiegelung, wenn die Software ihre volle Funktionalitätbzw. zeitlich uneingeschränkte Nutzbarkeit erst durch Eingabeeines Codes erhält. 62. TreibersoftwareDie Ausnahme des § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB ist nicht einschlägig, sofernlediglich Datenträger mit frei verfügbarer Treibersoftware entsiegeltwerden, die ebenso von der Herstellerseite <strong>im</strong> Internet geladenwerden könnte. Werden solche Treiber-CDs entsiegelt, können die1LG Hamburg, Urteil v. 14.10.2005 – 406 O 166/05, zitiert nach juris, abrufbarunter: http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&nr=1907 (Stand: 5.4.<strong>2009</strong>).2LG Frankfurt, CR 2003, 412 = ITRB 2003, 170.3Hk-VertriebsR/Tonner, § 312d Rn. 32.4Hk-VertriebsR/Tonner, § 312d Rn. 33.5LG Frankfurt, CR 2003, 412 = ITRB 2003, 170.6Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch, § 312d Rn. 40.

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