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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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B. Entwicklung der Belehrungsmuster 445gen für den Fristbeginn zu erfüllen sind, nämlich der Erhalt der Ware<strong>im</strong> Fernabsatzgeschäft. 1Diese Änderungen erscheinen konsequent undlösen die in der Rechtsprechung kritisierten Schwachstellen der Musterbelehrung.c) Belehrung über die RechtsfolgenNach wie vor problematisch bleibt allerdings die Belehrung über denvom Verbraucher u.U. zu zahlenden Wertersatz. Zum einen ist demdurchschnittlichen Verbraucher der Unterschied zwischen dem allgemeinenWertersatz und Wertersatz wegen best<strong>im</strong>mungsgemäßer Ingebrauchnahmenicht bewusst, so dass eine Belehrung darüber ohne einenentsprechenden Hinweis ihr Ziel verfehlt. Zum anderen ist die Formulierung„Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur <strong>im</strong> verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssenSie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.“ irreführend, da stets Wertersatzzu leisten ist, wenn die Ware <strong>im</strong> verschlechterten Zustand zurückgegebenwird. Eine Ausnahme hiervon besteht nur für den Fall, dass derUnternehmer darauf verzichtet. Durch die in Frage stehende Formulierungkönnte allerdings be<strong>im</strong> Verbraucher den Eindruck erweckt werden,dass eine solche Verpflichtung grundsätzlich besteht. 23. Übergangsfrist, § 16 BGB-InfoV<strong>Das</strong> alte Muster konnte nach einer Überleitungsvorschrift (§ 16 BGB-InfoV n.F.) unter Aufrechterhaltung der Privilegierung noch bis EndeSeptember 2008 verwendet werden. In diesem Zusammenhang hat dasKammergericht entschieden, dass dies als Bagatellverstoß nach § 3UWG einzustufen sei. 3Auch bei Verwendung des neuen Musters sindGerichtsurteile, die von der Unwirksamkeit der Belehrung ausgehen,zwar nicht auszuschließen, solange das Muster nicht in ein formellesGesetz überführt worden ist.IV. Geplante Musterbelehrung <strong>2009</strong><strong>Das</strong> Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 5.11.2008 den mit Spannungerwarteten Referentenentwurf zur Neuordnung der Vorschriftenüber das Widerrufs- und Rückgaberecht vorgelegt. 4 Am 21.1.<strong>2009</strong>1Masuch, NJW 2008, 1700, 1701.2Buchmann, K&R 2008, 12, 15.3KG Berlin, MMR 2008, 541 m. Anm. <strong>Föhlisch</strong> = K&R 2008, 375 = JurPC Web-Dok. 101/2008 = CR 2008, 586 = GRUR-RR 2008, 352.4BGB-RefE v. 17.6.2008, mittlerweile verkündet (BGBl. I <strong>2009</strong>, S. 2355), Inkrafttretenam 11.6.2010.

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