13.07.2015 Aufrufe

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

512 Teil 7 – Ergebnisse und AusblickDSRs genannten Informationspflichten vor oder mit Wareneingangbe<strong>im</strong> Verbraucher erfüllt wurden.In Irland: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen, wenndie Verpflichtungen <strong>im</strong> Sinne des Art. 5 Abs. 1 bis 4 FernabsatzG(IE) erfüllt sind.In Italien: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen, wenndie Verpflichtungen <strong>im</strong> Sinne des Art. 53 Abs. 1, 2 Verbrauchergesetzbuch(IT) erfüllt sind.In Lettland: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen, wenndie Verpflichtungen <strong>im</strong> Sinne der Art. 6, 7, 12 Abs. 4, 17 FernabsatzVOerfüllt sind.In Litauen: am Tag nach Eingang der Ware bei Ihnen, wenn dieVerpflichtungen <strong>im</strong> Sinne des Art. 17 Abs. 6 2., 3., 4., 5. Spiegelstrichdes Verbraucherschutzgesetzes (LT) sowie des Art. 6.366Abs. 6 2., 3., 4., 5. Spiegelstrich des Zivilgesetzbuches erfüllt sind.In Luxemburg: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen,wenn die Verpflichtungen <strong>im</strong> Sinne des Art. 4 Abs. 1 d FernabsatzG(LU) erfüllt sind.In Malta: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen und derErfüllung der Informationspflichten nach Artikel 5 Ab. 1 und 2FernabsatzVO (MT).In den Niederlanden: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen,wenn die Verpflichtungen <strong>im</strong> Sinne des Buches 7 Artikel 46cAbs. 2 BGB (NL) erfüllt sind.In Österreich: mit dem Tag ihres Eingangs bei Ihnen, wenn die Informationspflichtennach § 5d Abs. 1 und 2 des KSchG erfüllt sind.In Polen: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen, wenn dieInformationspflichten nach Art. 9 Abs. 1 Verbraucherschutzgesetz(PL) erfüllt sind.In Portugal: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen, wenndie Verpflichtungen <strong>im</strong> Sinne des Art. 5 Abs. 1 bis 4 RVO 143/2001erfüllt sind.In Rumänien: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen,wenn Informationspflichten erfüllt sind (FernabsatzVO (RU).In Schweden: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen,wenn die Verpflichtungen <strong>im</strong> Sinne des Kapitels 2 Abschnitt 7VerbraucherschutzG (SE) erfüllt sind.In der Slowakei: am Tag nach Erhalt der Ware, wenn wir die Informationspflichtennach § 10 VerbraucherschutzG (SK) ordnungsgemäßund rechtzeitig erfüllt haben.In Slowenien: mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen,wenn wir unseren Verpflichtungen nach Art. 43c VerbraucherschutzG(SI) vollständig nachgekommen sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!