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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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38 Teil 1 – GrundlagenKurz darauf <strong>im</strong> Februar 2007 veröffentlichte die Kommission dasGrünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands <strong>im</strong>Verbraucherschutz, mit der acht Verbraucherschutzrichtlinien zugleichauf den Prüfstand gestellt werden sollen und zu dem bislang 313 Stellungnahmeneingingen. 1 Obwohl die Kommission selbst eingestand undbereits <strong>im</strong> Vorfeld der Konsultation über die FARL klar wurde, dass dieRichtlinie einer Überarbeitung bedarf, wollte die Kommission mit derÜberarbeitung zentraler Themenbereiche – vor allem auch des <strong>Widerrufsrecht</strong>es– noch warten, bis die Arbeiten <strong>im</strong> Zusammenhang mit demgemeinschaftlichen Acquis <strong>im</strong> Verbrauchervertragsrecht abgeschlossensind. 21. Ernüchterndes Fazit zur FARLHinsichtlich des <strong>Widerrufsrecht</strong>es stellt die Kommission in ihrer Mitteilungfest, dass es ein Paradebeispiel für die Zusammenhanglosigkeit dergemeinschaftsrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen und nationaler Disparitäten alsFolge der Inanspruchnahme der Mindestklausel ist. In einem Anhangder Mitteilung werden dann auch die zwischen 7, 8, 10 und 14 Werktagensowie 15 Tagen variierenden Fristen in den verschiedenen Mitgliedsstaatenaufgelistet. 3Unterschiede werden auch in Bezug auf denZeitpunkt des Beginns der Frist festgestellt, da der Eingang der Wareunterschiedlich ausgelegt würde (z.B. Eingang einer Post-Benachrichtigungskarte oder Abholung der Ware bei der Post). Zersplittertsind auch die Regelungen zur Umsetzung der Ausnahmen (Art.6 Abs. 3 FARL) und Modalitäten zur Ausübung des Rücktrittsrechts,z.B. Form des Widerrufs, Frist zur Rücksendung und Rückerstattungdes Kaufpreises, Sorgfaltspflichten während der Widerrufsfrist undKosten der Rücksendung. 4Die Europäische Kommission resümiertschließlich recht ernüchternd, es könne „durchaus sein, dass die Richtlinievon ihrer Anwendung in der Praxis her sich möglicherweise nichtbewährt hat. Den in der Richtlinie festgelegten Rechten und Pflichtenordnungsgemäß nachzukommen, erscheint nicht <strong>im</strong>mer ohne Weiteresmachbar.“ 51Abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/rights/responses_green_paper_acquis_en.htm (Stand: 4.4.<strong>2009</strong>).2KOM (2006) 514 endgültig v. 21.9.2006 zur Umsetzung der Richtlinie1997/7/EG, S. 4.3Anhang IV KOM (2006) 514 endgültig v. 21.9.2006 zur Umsetzung der Richtlinie1997/7/EG, S. 22.4KOM (2006) 514 endgültig v. 21.9.2006 zur Umsetzung der Richtlinie1997/7/EG, S. 12.5KOM (2006) 514 endgültig v. 21.9.2006 zur Umsetzung der Richtlinie1997/7/EG, S. 14.

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