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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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158 Teil 2 – Anwendungsbereichnicht klar, welche Produkte genau unter diesen Begriff fallen sollen.Ähnlich wie bei einem Ausschluss von Waren, bei denen die „Originalverpackung“geöffnet wurde, ist der Begriff des „Hygieneartikels“ zupauschal, um einen Ausschluss des <strong>Widerrufsrecht</strong>es zu begründen.Gemeinhin werden darunter Waren verstanden, die unmittelbar mit dermenschlichen Haut oder Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen, z.B.Kissen, Bettzeug, Schlafsäcke, Matratzen, Zahnbürsten, Nasenhaarschneider,Earphones, Erotikspielzeug, Verhütungsmittel, Int<strong>im</strong>schmucketc. Teilweise werden darunter aber auch Kleidungsstücke(z.B. Unterwäsche, Strumpfhosen, Socken), Produkte der Körperpflege(z.B. Cremes, Lotionen, Deoroller, Parfüm) oder auch solche Warenverstanden, die mit Lebensmitteln (z.B. Friteusen, Eierkocher, Kaffeemaschinenoder Saftpressen) oder Tieren in Berührung kommen (z.B.Hundebetten, Katzenkratzbäume, Mäusekäfige).Die Beeinträchtigung der Hygiene best<strong>im</strong>mter Warengruppen ist ähnlichwie die Gefährdung der Gesundheit ein die weitere Verkehrsfähigkeitausschließendes Kriterium. Einer solchen Auslegung steht wederein Analogieverbot noch der Grundsatz enger Auslegung von Ausnahmetatbeständenentgegen, weil eine andere Sichtweise dem Gleichbehandlungsgrundsatzund der Berufsausübungsfreiheit widersprechenwürde. Angesichts der Heterogenität dieser Warengruppe ist allerdingsnoch stärker zu differenzieren als bei Medizinprodukten und insbesondereauf das Öffnen verschiedener Verpackungsebenen abzustellen. Nurals grobe Orientierung kann die Regel dienen, dass, wenn die Pr<strong>im</strong>ärverpackungder Hygiene-Ware geöffnet und die Ware eindeutig inGebrauch genommen wurde, sie regelmäßig nicht mehr verkehrsfähigund damit nicht mehr wiederverkäuflich ist, so dass dem Unternehmereine Rücknahme nicht zumutbar ist. Zur Rücksendung geeignet sindmeist jedoch solche Produkte, die in ihrer Verkaufsverpackung belassenwurden und diese absolut unversehrt ist 1oder eindeutig festgestelltwerden kann, dass das Produkt mit Sicherheit nicht in Gebrauch genommenwurde. Dies gilt aber nicht für sämtliche Hygieneprodukte. 2aa) Kissen, Bettzeug, Schlafsäcke, Matratzen etc.Bettwaren wie Kissen, Bettzeug, Schlafsäcke oder Matratzen werdenregelmäßig in Plastikfolie eingeschweißt ausgeliefert. <strong>Das</strong> Öffnen dieserVerkaufsverpackungen beziehungsweise weiterer Verpackungsebenenführt für sich allein noch nicht dazu, dass die Ware nicht mehr verkehrsfähigist. Denn nach der Verkehrsanschauung können auch Bettwarenohne Abzug verkauft werden, wenn sie sich nicht mehr in der1Kaestner/Tews, WRP 2005, 1335, 1346.2Becker/<strong>Föhlisch</strong>, NJW 2005, 3377, 3379.

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