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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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B. Belehrung in Textform 409dd) TelefonnummerIn der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet wird die Frage, ob dieAngabe einer Telefonnummer in der Widerrufserklärung zulässig ist.<strong>Das</strong> OLG Frankfurt 1 vertrat die Meinung, dies berge die Gefahr, dassder Verbraucher den Inhalt der Widerrufsbelehrung irrtümlich dahinversteht, er könne sein <strong>Widerrufsrecht</strong> auch telefonisch ausüben. <strong>Das</strong>LG Berlin 2hat hingegen in einem Fall, in dem nach dem Satz „DerWiderruf ist zu richten an:“ <strong>im</strong> nächsten Absatz zunächst Name unddie Anschrift des Unternehmers und dann die Telefonnummer aufgeführtwurden, die Ansicht vertreten, dass unter diesen Umständen jedemVerbraucher klar sei, dass die Angabe der Telefonnummer nichtzur Ausübung des <strong>Widerrufsrecht</strong>s verhelfen, sondern nur Fragen zurDurchführung der Rücksendung erleichtern solle. Mit gleicher Begründungbejahte das KG 3 die Frage, ob die Angabe einer Telefonnummerin einer Rückgabebelehrung nach § 356 BGB zulässig ist. Hier besteheauch deswegen keine Gefahr eines Missverständnisses über die Formder Ausübung des Rückgaberechts, da das Rückgaberecht anders alsdas <strong>Widerrufsrecht</strong> schon seinem Wortlaut nach pr<strong>im</strong>är auf eine tatsächlicheHandlung und nicht eine Erklärung gerichtet sei. <strong>Das</strong> LGLübeck 4sah schließlich eine Telefonnummernangabe auch in einerWiderrufsbelehrung als unbedenklich an.Eine Telefonnummer kann in der Belehrung genannt werden, wenneindeutig klar gestellt wird, dass die Ausübung des <strong>Widerrufsrecht</strong>s nurin Textform und durch Rücksendung der Sache möglich ist. Daher darfdie Telefonnummer nicht einfach unter die Adresse mit der Einleitung„Der Widerruf ist zu richten an:“ geschrieben werden, sondern es mussdann ein zusätzlicher Hinweis erfolgen, dass ein telefonischer Widerrufnicht möglich ist (z.B. durch entsprechenden Klammerzusatz hinter derTelefonnummer). Nur dann wird der Verbraucher eine Telefonnummerin der Art verstehen, dass er diese für Rückfragen zur Rückabwicklung,aber nicht zur Ausübung des <strong>Widerrufsrecht</strong>es nutzen kann.c) Unzulässige EinschränkungenSchließlich ist die Angabe von weitergehenden Erklärungen <strong>im</strong> Rahmender Widerrufsbelehrung unzulässig, da diese das Verständnis seitens desVerbrauchers gefährden können und ihn vom Inhalt der Belehrung nurablenken. 5 Stets unzulässig sind Klauseln, die die Ausübung des Wider-1OLG Frankfurt, Urteil v. 17.6.2004 – 6 U 158/03, BeckRS 2007, 19788.2LG Berlin, Beschluss v. 05.06.2008, 52 O 196/08.3KG Berlin, K&R 2007, 530 = MD 2007, 1146 = GRUR 2008, 87 = GRUR-RR2008, 23 = MMR 2008, 45 = WRP 2007, 1380 (Ls.) = NJW-RR 2008, 352.4LG Lübeck, MMR 2008, 554 = K&R 2008, 483.5Roßnagel/Brönneke/Zander-Hayat, § 312c Rn. 130 (<strong>im</strong> Erscheinen).

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