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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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280 Teil 3 – Widerrufsfrist und AusübungVersender bzw. möglichen Versandarten bekannt. Der Verbraucher istnicht verpflichtet, in dem ihm fremden Pflichten- und Interessentenkreisdes Unternehmers tätig zu werden und für diesen einen möglichen Versenderherauszusuchen. Im eigenen Interesse sollte der Unternehmerdem Verbraucher daher einen möglichen Rückversandweg deutlichaufzeigen. Dem Verbraucher kann dann abverlangt werden, diesenauch zu nutzen, wenn dies keinen erheblich größeren Aufwand darstellt.Mit Ausnahme der Nichtannahme des Paketes sind keine weiterenMöglichkeiten, den Vertrag konkludent zu widerrufen, zulässig. Bei derNichtannahme des gelieferten Pakets ist eine differenzierte Betrachtunggeboten. Wollte der Verbraucher die Ware nicht haben, kann dies alskonkludenter Widerruf angesehen werden, da die Nichtannahme vomwirtschaftlichen Ergebnis nichts anderes als eine unfreie Rücksendungist. Konnte der Verbraucher jedoch mehrmals nicht erreicht werden,obwohl er das Paket nach wie vor haben möchte, liegt Annahmeverzugvor.III. Ausübungsformen <strong>im</strong> Europäischen RechtDie FARL macht keine ausdrücklichen Vorgaben in Bezug auf die Formder Ausübung. Während nach deutschem Recht ein Widerruf in Textformoder durch Rücksendung der Ware möglich ist, reichen die Formvorgabenin den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten vom Einschreibenüber Schrift- und Textform bis hin zum formlosen (auchfernmündlichen) Widerruf.1. EinschreibenIn Italien muss der Widerruf per Einschreiben mit Empfangsbestätigungausgeübt werden. 1Alternativ kann der Widerruf zunächst per Telegramm,Fernschreiber, Fax oder E-Mail erfolgen, muss jedoch innerhalbvon 48 Stunden durch Zusendung des entsprechenden Einschreibensmit Rückschein bestätigt werden.1Art. 64 Abs. 1 VerbraucherGB (IT)

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