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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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348 Teil 4 – Die Rückabwicklung des widerrufenen Vertragesgestellt werden. 1Der Vergleich mit dem Ladengeschäft ist daher nurbedingt tauglich.Gleichwohl muss dieser Vergleich herangezogen werden, um zu einerzutreffenden Abgrenzung von Prüfung und Ingebrauchnahme zu gelangen.Hierbei spielt auch eine Rolle, ob die Ware überhaupt <strong>im</strong> stationärenHandel erhältlich ist. Die 23teilige Küchenmaschine, die es ausschließlich<strong>im</strong> Versandhandel zu erwerben und sonst nirgendwo zubesichtigen gibt, darf intensiver geprüft werden als der Marken-Tintenstrahldrucker, der in jedem Kaufhaus angeboten wird. Überdieswird zutreffend dafür plädiert, den Anwendungsbereich des § 357Abs. 1 S. 1, 2 BGB dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass derVerbraucher Wertersatz nur insoweit schuldet, als die Verschlechterungauf einem Gebrauch beruht, der nicht unerheblich über einen zur Prüfungder Sache angemessenen Umfang hinaus geht. 2 Es wäre nicht mehrmit der FARL vereinbar, wenn der Verbraucher für die gesamte Verschlechterungeinstehen müsste, wenn das Maß seiner Nutzung dasMaß einer Prüfung überschreitet. Denn eine diesbezügliche Prognosewürde den Verbraucher von einer angemessenen Prüfung der Sacheabhalten. 3 Ihm werden in der Regel auch keine Kriterien für die Bemessungeines angemessenen Wertersatzes genannt, 4 so dass er nicht hinreichendinformiert ist, um einen solchen in Kauf zu nehmen.b) EinzelfälleKleidungsstücke dürfen kurz anprobiert werden (Dessous oder Bademodenüber anderer Kleidung), andere Waren dürfen aus der Verpackunggenommen, ausprobiert und betrachtet werden, wenn <strong>im</strong> stationärenHandel üblicherweise Vorführprodukte zur Verfügung stehen.Ein Öffnen der Verpackung ohne Wertersatzpflicht ist ausgeschlossen,wenn dies auch <strong>im</strong> stationären Handel nicht erlaubt ist, z.B. bei Headsets.Auch <strong>im</strong> Ladengeschäft können nicht Blisterverpackungen zerschnittenund Earphones in die Ohren gesteckt werden. Werden Computerbauteilezu „Prüfungszwecken“ in den eigenen PC eingebaut, stelltdies eine die Wertersatzpflicht auslösende Ingebrauchnahme dar, 5 ebensowie das Benutzen von Toastern, Friteusen oder Kaffeemaschinen.Hier ist der Wertersatzanspruch ungleich höher als bei Kameras, mitdenen Urlaubsvideos oder 200 Fotos angefertigt wurden. Die kurzeInbetriebnahme einer Kamera durch Aufnahme einzelner Bilder und1Lapp/Lapp, CR 2008, 649, 653 f.2Schinkels, ZGS 2005, 179, 183.3Schinkels, ZGS 2005, 179, 182.4Rott, VuR 2006, 218, 220 f., der sogar die Nennung eines konkreten Geldbetragsfordert.5Vgl. Kaestner/Tews, WRP 2005, 1335, 1345.

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