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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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468 Teil 7 – Ergebnisse und AusblickVII. Gefahr- und Kostentragung1. Fehlende einheitliche GefahrtragungsregelungDie FARL regelt die Übernahme der Transportgefahr bei Hin- undRücksendung nicht ausdrücklich. Während nach den Vorschriften vielerEU-Staaten keine Abwälzung der Gefahr auf den Verbraucher möglichist, haben sie sich einige Staaten für eine Entlastung des Unternehmersentschieden. Eine ausdrückliche Regelung in dem VRRL-E wärewünschenswert, um eine Vereinheitlichung der Regelungen und Rechtssicherheitfür Unternehmer und Verbraucher in dieser praktisch bedeutsamenFrage zu erreichen.2. Zu komplizierte 40-EUR-RegelungDie Bundesregierung sieht in ihrer Stellungnahme zur FARL keinenAnlass zur Überarbeitung der komplizierten deutschen 40-EUR-Kostentragungsregelung. Vielmehr sei dies <strong>im</strong> Interesse der Beibehaltungder nationalen Gewohnheiten sachgerecht. Eine weitergehendeHarmonisierung würde zu einer Überreglementierung führen, so dieBundesregierung. Dies ist nicht nachvollziehbar, führt doch nicht dieavisierte Harmonisierung der Rücksendekostenregelung zu mehr Bürokratie,sondern die deutsche Regelung ist ein Musterbeispiel für Überreglementierung.3. Unangemessene Möglichkeit der unfreien RücksendungDie unfreie Rücksendung wirkt auf den ersten Blick verbraucherfreundlich,birgt aber die Gefahr, dass der Kunde die Absendung später nichtnachweisen kann, sofern er keinen Ablieferbeleg erhält. Auch kommenunfrei gesendete Pakete überdurchschnittlich oft auf dem Transportwegabhanden oder sind bei Ankunft „inhaltsgeschmälert“. Da der Unternehmernach deutschem Recht die Gefahr der Rücksendung trägt, hater ein berechtigtes Interesse daran, dass der Verbraucher bei der Rücksendungeine Versandart wählt, die ihn in die Lage versetzt, Regressansprüchegegen das Transportunternehmen nach § 421 Abs. 1 Satz 2HGB geltend zu machen. Man wird daher verlangen dürfen, dass derKunde die Ware zumindest als versichertes Standard-Postpaket zurücksendet; bei dieser Versandart ist auch eine Option „Empfänger zahlt“möglich.

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