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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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122 Teil 2 – AnwendungsbereichArt. 3 Abs. 1, fünfter Spiegelstrich FARL – nicht vom Anwendungsbereichinsgesamt, sondern nur vom <strong>Widerrufsrecht</strong> ausgenommen, jedochnur, soweit es sich um Versteigerungen i.S.d. § 156 BGB handelt(§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).Eine eigenständige Begründung, warum gerade die in Art. 6 Abs. 3FARL genannten Verträge ausgenommen werden, liefert der deutscheGesetzgeber nicht. Er beschreibt lediglich, dass es sich um Verträgehandelt, denen ein spekulatives Element innewohnt (z. B. Lotterieverträge)oder in denen die Ware „nach Benutzung oder ansonsten wertlosgeworden und deshalb ein <strong>Widerrufsrecht</strong> für den Unternehmer nichtzumutbar ist.“ 1 Diese sehr allgemeine Begründung passt sowohl für diein § 312d Abs. 4 BGB genannten Fälle, z.B. Anfertigungen nach Kundenspezifikationen,Waren, die nicht für eine Rücksendung geeignetsind, entsiegelte Software-Datenträger, Zeitungen und Zeitschriften,aber eben auch für eine Vielzahl anderer Fälle, z.B. all die Fälle, in denender Kunde Waren anbricht, deren best<strong>im</strong>mungsgemäßer Gebrauchin ihrem Verbrauch liegt. 23. Ausnahmetatbestände des VRRL-E 2008Im Zuge der Konsultation über die FARL wurde wieder intensiv überdie Sinnhaftigkeit der Ausnahmen vom <strong>Widerrufsrecht</strong> diskutiert. Wieschon <strong>im</strong> Vorfeld des Erlasses der FARL driften die Positionen der Interessenverbändenach wie vor weit auseinander und die Argumente derHandelslobby einerseits und der Verbraucherlobby andererseits sind <strong>im</strong>Wesentlichen gleich geblieben.a) Stark abweichende Positionen der InteressenverbändeBesonders große und besonders gegensätzliche Resonanz hat die EuropäischeKommission auf die Frage erhalten, ob die Ausnahmen vom<strong>Widerrufsrecht</strong> überarbeitet, erweitert oder gestrichen werden sollten. 31FernAbsG-RegE, BT-<strong>Dr</strong>ucks. 14/2658, S. 44.2Beispiele von Schirmbacher, Verbrauchervertriebsrecht, S. 237.3Summary Of Responses, p. 10: „Many businesses argue in favour of the introductionof an exclusion from the Directive on the grounds of hygiene and/or healthand safety. This is supported by a couple of Member States. A number of items suchas underwear, electrical goods, digital cameras, jewellery are mentioned on severaloccasions. Some suggest the introduction of such an exemption. Others require aclarification of the exemption for goods which because of their nature cannot bereturned (Article 6 (3) third indent) because of interpretation problems in someMember States. An introduction of a duty of care on the consumer whilst goods arein her or his possession has been often mentioned in the answers to this question. …Goods made to the consumer specifications/personalised – The Commission hasreceived submissions asking for more clarity or a deletion of the exemption at Article

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