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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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D. Ausnahmen vom <strong>Widerrufsrecht</strong> 135Duschkabinen können häufig Größe, Form, Material und Farbe derDuschwanne sowie auch Türen und weitere Accessoires individuellkonfiguriert und kombiniert werden. Hier kann ein Ausschluss des<strong>Widerrufsrecht</strong>s vorliegen, wenn diese auf die konkreten Räumlichkeitenzugeschnitten sind und eine Trennung der Komponenten nicht ohneweiteres möglich ist.Handelt es sich jedoch um Kabinen, die von Farbe, Form, Größe undMaterial den üblichen Duschkabinen entsprechen und lassen sich dieindividualisierten Kabinen problemlos in den üblichen Räumlichkeiteneinfügen, dürfte ein Ausschluss des <strong>Widerrufsrecht</strong>s nicht gegeben sein.Zudem werden einzelne Komponenten meist sogar getrennt angeliefertund müssen erst vom Verbraucher beziehungsweise einem beauftragtenHandwerker zusammengesetzt werden. Es spricht also nichts dagegen,auch selten bestellte Konfektionsware wieder in regulären Geschäftsbetriebweiterzuveräußern.Auch bei dieser Fallgruppe beschränkt sich die „echte“ Kundenspezifikationendaher auf Fälle, in denen der Verbraucher individuelle Maßebzw. Material- oder Farbwünsche in freien Textfeldern eingibt. Soweitdie Komponenten, auch wenn es sich um eine Vielzahl verschiedenerhandelt, mittels <strong>Dr</strong>opdown-Boxen ausgewählt und nicht untrennbarmiteinander verbunden werden, greift die Ausnahme gemäß § 312dAbs. 4 Nr. 1, 1. Var. BGB nicht ein.e) MaßkleidungAls häufigstes Beispiel für § 312d Abs. 4 Nr. 1, 1. Var. BGB wird dieMaßkleidung genannt. Auch hier ist aber zu differenzieren. Zwarwird Kleidung in aller Regel nicht ohne Substanzverletzung und auchnicht mit vertretbarem Aufwand in den Ursprungszustand (einzelneStoffteile) zurückversetzt werden können. Gleichwohl wird ein Anzugaus 100% Schurwolle mit Standardschnitt in der Farbe Anthrazit undin der Größe 52 mit für den Unternehmer zumutbaren Aufwand einenneuen Abnehmer finden. Anders liegt der Fall, wenn ein gelber Seiden-Anzugmit violetten Knöpfen der Größe 112 bestellt wird. Auchein solcher Fall ist jedoch nicht unproblematisch, da man eben soargumentieren könnte, dass es sich um nichts weiter als eine Konfektionswarehandelt, die auf Bestellung des Kunden produziert wird, sodass ein Ausschluss des <strong>Widerrufsrecht</strong>s nicht vorliegt. Die Spezifikationder Größe ist letztlich nichts anderes als die Auswahl der Farbeeines Fernsehers, sofern sie mittels vorgegebener Auswahlmöglichkeitenerfolgt.Die in § 312d Abs. 4 Nr. 1, 1. Var. BGB typisierte Unzumutbarkeitliegt klarer vor, wenn der Kunde selbst seine Maße frei eingibt, etwa dieLänge des Armes oder den Umfang des Bauches, wie dies auch <strong>im</strong> stati-

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