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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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C. Europäisches Recht 527Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssenSie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung vonSachen gilt dies nicht, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfungder Eigenschaften und des Funktionierens der Waren notwendigenUmgang mit ihnen zurückzuführen ist. 1 Sie haften für den Wertverlustweiterhin dann nicht, wenn wir Sie nicht gemäß Art. 9 (b)VRRL-E über Ihr <strong>Widerrufsrecht</strong> aufgeklärt haben.Wir sind verpflichtet, Ihnen jegliche erfolgten Zahlungen, binnendreißig Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilungüber den Widerruf bei uns eingegangen ist. 2 Wir sind berechtigt, dieRückzahlung zu verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhaltenoder abgeholt haben bzw. bis Sie den Nachweis erbracht haben,dass Sie die Waren zurückgeschickt haben, je nachdem, welches derfrühere Zeitpunkt ist. 3Besondere Hinweise 4Ein <strong>Widerrufsrecht</strong> besteht nicht wenn,– Waren oder Dienstleistungen geliefert werden, deren Preis vonSchwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Gewerbetreibendekeinen Einfluss hat;– Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigtwerden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittensind oder die schnell verderben können oder deren Verfallsdatumüberschritten würde;– Wein geliefert wird, dessen Preis be<strong>im</strong> Abschluss des Kaufvertragsvereinbart wurde, dessen Lieferung aber erst nach Ablauf von dreißigTagen nach Abschluss des Vertrags erfolgen kann und dessen aktuellerWert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die derGewerbetreibende keinen Einfluss hat;– Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegeltenPackung geliefert wurden und der Verbraucher die Versiegelungentfernt hat;– Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte geliefert werden;– Wett- und Lotterie-Dienstleistungen erbracht werden;– Verträge auf einer Versteigerung geschlossen werden.1Art. 17 Abs. 2 VRRL-E.2Art. 16 Abs. 1 VRRL-E.3Art. 16 Abs. 2 VRRL-E.4Art. 19 Abs. 1 VRRL-E.

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