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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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312 Teil 4 – Die Rückabwicklung des widerrufenen Vertrageschertes Standard-Postpaket zurücksendet und in einigen Fällen aucheine besondere Transportversicherung (auf Kosten des Unternehmers)abschließt. 1Der Unternehmer muss hier allerdings einen entsprechendenRetourenaufkleber mitliefern oder dem Verbraucher das zusätzlichePorto vorab erstatten.d) ZwischenergebnisOnlinehändler tragen nach deutschem Recht die (unnötige) zusätzlicheBelastung, auch die Rücksendekosten übernehmen zu müssen. Dahersind sie bestrebt, diese gering zu halten und unnötig hohe Kosten zuvermeiden. Der Verbraucher darf jedoch nicht gezwungen werden, miteiner fremden Leistungspflicht in Vorleistung zu treten, so dass er dieWaren „unfrei“ oder per Nachnahme zurücksenden kann, was zwangsläufighöhere Kosten verursacht. Da der Unternehmer die Gefahr derRücksendung trägt, hat er aber ein berechtigtes Interesse daran, dassder Verbraucher bei der Rücksendung eine Versandart wählt, die ihn indie Lage versetzt, Regressansprüche gegen das Transportunternehmennach § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB geltend zu machen. Man wird daherverlangen dürfen, dass der Kunde die Ware zumindest als versichertesStandard-Postpaket zurücksendet. <strong>Das</strong> Abschließen einer Transportversicherung(auf Kosten des Unternehmers) kann bei besonders wertvollenGegenständen verlangt werden. Der Unternehmer muss hier allerdingseinen entsprechenden Retourenaufkleber mitliefern oder demVerbraucher das zusätzliche Porto vorab erstatten.In den übrigen Fällen kann der Verbraucher zur Nutzung der Retourenscheineoder -aufkleber nur dann verpflichtet werden, wenn hierdurchfür ihn keine zusätzliche Belastung <strong>im</strong> Vergleich zu der unfreienRücksendung per Post entsteht. Ob dies der Fall ist, ist mit Hilfe einerInteressensabwägung festzustellen. Wählt der Verbraucher einen unverhältnismäßigteureren Versandweg, ist dies als eine Verletzung der gesetzlichenRücksichtnahmepflicht des § 241 Abs. 2 BGB anzusehen. Indiesem Fall muss er die Differenzkosten zur gewählten teureren Rücksendeartselber tragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Verbraucherstets nach der günstigsten Transportmöglichkeit suchen muss. Esgeht lediglich um die Pflicht zur Vermeidung unnötiger Zusatzkosten(wie etwa durch eine Express-Sendung). Die Opt<strong>im</strong>ierung der Rücksendekostendient allen Verbrauchern, da die angefallenen Rücksendekostenletztlich auf alle Verbraucher umgelegt werden müssen.1Hoeren/Sieber/<strong>Föhlisch</strong>, Teil 13.4 Rn. 290.

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