13.07.2015 Aufrufe

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

136 Teil 2 – Anwendungsbereichonären Handel bei maßgefertigten Anzügen üblich ist. Mangels Teilbarkeitder Einzelkomponenten liegt eine eindeutige Personalisierungauch dann vor, wenn ein Kleidungsstück sehr viele individuelle Merkmaleaufweist, d.h. nicht nur Stoffe und Größe, sondern Material, dessenFarbe und Stärke, Nähte, Reißverschlüsse und deren Position,Knöpfe, Schnitt, Öffnungen etc.f) Waren mit AufdruckenHäufig über den <strong>Onlinehandel</strong> vertriebene Produkte sind schließlich dieT-Shirts, Tassen oder auch Poster mit individuell gewählten Aufdrucken.In allen Fällen lässt sich der <strong>Dr</strong>uck von dem Trägermedium nichtmehr trennen, das heißt Entkonfiguration scheidet aus. Unproblematischvon einer Kundespezifikation <strong>im</strong> Sinne von § 312d Abs. 4 Nr. 1,1. Var. BGB kann ausgegangen werden, wenn eigene, d.h. vom Kundenhochgeladene Grafiken, Fotos oder Texte aufgedruckt werden.Wird jedoch aus einer – meist sehr großen – Auswahl von vorgegebenenMotiven oder Texten ausgewählt, ist zu differenzieren. Handeltes sich um wenige Individualisierungsmerkmale (z.B. nur ein Motiv)und ein häufig nachgefragtes Trägermedium (z.B. weißes T-Shirt inGröße L), wird sich ein anderer Abnehmer relativ leicht finden lassen.Hingegen kann man bei mehreren Individualisierungsmerkmalen (z.B.Motiv und Text) sowie eher seltenen Trägermedien (z.B. rosa Latexhemdin Größe XS) nicht davon ausgehen, dass die Ware in absehbarerZeit weiterveräußert werden kann. Trotz vorgegebener Optionen kanndaher durchaus ein Ausschluss des <strong>Widerrufsrecht</strong>s vorliegen.g) ZwischenergebnisDie Frage, ob bei BTO-Produkten eine nach Kundenspezifikationenoder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Warevorliegt, ist <strong>im</strong> Einzelfall zu beurteilen. Viele Waren sind trotz individuellerZusammenstellung schon deshalb nicht vom <strong>Widerrufsrecht</strong> ausgenommen,weil sie sich ohne weiteres mit vertretbarem Aufwand undohne Substanzverletzung wieder trennen lassen (z.B. PCs, Kraftfahrzeuge,Fahrräder, Duschkabinen). Maßgeblicher Schwellenwert für einenzumutbaren Zerlegungsaufwand sollte die Umsatzrendite sein. In solchenFällen kommt ein Ausschluss des <strong>Widerrufsrecht</strong>s regelmäßig nurin Betracht, wenn Komponenten vorhanden sind, die sich nicht rückgängigmachen lassen, wie z.B. eine Sonderlackierung oder wenn derKunde völlig freie Gestaltungsmerkmale übermittelt, d.h. diese nichtaus einer vorgegebenen Liste aussucht.Weiterhin gibt es Warengruppen, bei denen eine Zerlegung ohneSubstanzverlust regelmäßig nicht in Betracht kommt (z.B. Möbel, Kleidungoder Waren mit Aufdrucken). Hier kommt das zweite vom BGH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!