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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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D. Ausnahmen vom <strong>Widerrufsrecht</strong> 161dd) Strumpfhosen, Socken, Unterwäsche etc.Ein Unterfall der „Hygieneartikel“ sind best<strong>im</strong>mte Kleidungsstücke, diedirekt auf der Haut getragen werden, wie z.B. Strumpfhosen, Socken,Unterwäsche, Bademoden oder (vor allem in Erotikshops vorzufindende)Latex-Catsuits. Kleidungsstücke können nicht generell vom <strong>Widerrufsrecht</strong>mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass sie durch diebest<strong>im</strong>mungsgemäße Benutzung, d.h. das Anprobieren der Kleidungsstücke,<strong>im</strong>mer unverkäuflich werden. Ziel des Fernabsatzrechts ist esgerade, dem Verbraucher durch die Einräumung eines <strong>Widerrufsrecht</strong>sdie Möglichkeit verschaffen, die Ware zu testen. Insbesondere bei Kleidungsstückenist die Anprobe wichtig, um die Kaufentscheidung treffenzu können. 1Gegen eine pauschale Ausnahme von auf der Haut getragener Wäschevom Widerrufrecht lässt sich einwenden, dass auch <strong>im</strong> Einzelhandelüblicherweise eine Anprobe solcher Artikel möglich ist, solange sieüber anderer Unterwäsche oder Bekleidung erfolgt. Da dieses Verhaltenauch in einem Ladengeschäft nicht überprüft werden kann, muss erstrecht dem <strong>im</strong> Fernabsatz bestellenden Käufer eine entsprechende Anprobemöglichkeitzustehen. 2<strong>Das</strong> OLG Frankfurt a. M. hat daher denpauschalen Ausschluss des <strong>Widerrufsrecht</strong>s für Unterwäscheartikel zuRecht für unzulässig erklärt. 3Diese können erst dann vom Widerrufausgenommen werden, wenn der Händler durch eindeutige Gebrauchsspurenein Tragen der Kleidungsstücke nachweisen kann, so dass ernach der Verkehrsanschauung die Ware nicht mehr weiterveräußernkönnte bzw. sein Wertersatzanspruch den Kaufpreisrückerstattungsanspruchdes Verbrauchers übersteigt.Auch das Öffnen der Pr<strong>im</strong>ärverpackung bei solchen Produkten führtnicht dazu, dass die Ware nicht mehr verkehrsfähig ist. Vielmehr werdensogar sehr häufig ausgepackte Wäschestücke <strong>im</strong> stationären Handelzu reduzierten Preisen verkauft. Hingegen ist aber auch allein der Umstand,dass gebrauchte Unterwäsche offenbar Abnehmer finden kann,die sogar zuweilen höhere Preise als für unbenutzte Unterwäsche zuzahlen bereit sind, nach der hier vertretenen Auffassung kein anerkennenswerterGrund für die Versagung eines Widerrufsausschlusses fürden Fall der Nichteinhaltung zuvor erwähnter Anprobeanforderungen.Denn dem Unternehmer kann nicht zugemutet werden, nur aufgrundvon Eingriffshandlungen des Verbrauchers während der Widerrufsfrist1jurisPK-BGB/Junker, § 312d, Rn. 40; Palandt/Grüneberg, § 312d Rn. 9; Becker/<strong>Föhlisch</strong>,NJW 2008, 3751, 3755.2Kaestner/Tews, WRP 2005, 1335, 1349; Becker/<strong>Föhlisch</strong>, NJW 2008, 3751,3755.3OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2007, 56 = NJW-RR 2007, 482 = MMR2007, 322 = CR 2007, 387.

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