13.07.2015 Aufrufe

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B. Belehrung in Textform 405wie vor beantwortet werden. Weiterhin ist keine standardisierte Belehrungin Textform möglich, d.h. der Händler kann die Belehrung nicht –wie üblich – als statischen Text auf die Katalog- oder Rechnungsrückseitedrucken. Vielmehr müsste stets ein individuelles Datum eingedrucktwerden. Dies mag mit Hilfe moderner EDV noch möglich sein. 1Allerdings weiß der Händler <strong>im</strong> Zeitpunkt der Belehrungserstellungjedoch nicht, wann die Ware geliefert wird; erst ab diesem Datum dürftedie Frist aber gerechnet werden. Selbst bei großzügiger Kalkulationvon Versandzeiten kann es vorkommen, dass ein Paket länger unterwegsist, so dass die Belehrung wegen eines zu frühen Ablaufdatumsdann falsch ist.Vor allem kann es aber vorkommen und ist höchst wahrscheinlich,dass der Händler einige oder mehrere textformgebundene Informationspflichten<strong>im</strong> Fernabsatz oder Pflichten <strong>im</strong> elektronischen Geschäftsverkehrnicht erfüllt, die ebenfalls Voraussetzungen für den Beginn derFrist sind. So wird z.B. häufig nicht auf die Speicherung des Vertragstexteshingewiesen oder die Lieferzeit nicht noch einmal in Textformbestätigt. Hier ist dann nicht nur das konkrete Datum und mithin dieganze Belehrung fehlerhaft, weil die Frist mangels Erfüllung aller Voraussetzungennoch nicht zu laufen begonnen hat, sondern der Verbraucherkann dies noch nicht einmal anhand der Belehrung erkennen.Denn diese macht keinerlei Angaben zu den weiteren Voraussetzungendes Fristlaufs weder pauschal („Pflichten <strong>im</strong> Fernabsatz“, § 312c BGB),konkret („Mitteilung der Lieferzeit in Textform“) noch in Form eines„frühestens“. Somit werden dem Verbraucher wesentliche Informationenvorenthalten, die ihm mitgeteilt werden müssen, um ihm seineRechte deutlich zu machen.d) ZwischenergebnisDer Unternehmer ist nicht verpflichtet, die Textformerfordernisse beispielhaftzu erklären. Der Verbraucher kann dies vielmehr selbst beiBedarf durch Lektüre des Gesetzes herausfinden. Es ist zu beachten,dass die Widerrufsbelehrung keine Rechtsmittelbelehrung ist, die überjedes Detail jeder denkbaren Fallgestaltung informieren muss, sonderndem Verbraucher nach dem Willen des Gesetzgebers seine Rechte nurgrundsätzlich verdeutlichen soll. Daher muss eine Formulierung zumFristbeginn gewählt werden, die den Verbraucher in der Lage versetzt,den Beginn der Widerrufsfrist richtig zu ermitteln.Der Verbraucher wird eine Belehrung, dass die Frist „mit“ Erhalt zulaufen beginne, richtigerweise so verstehen, dass die Frist am selbenWochentag bzw. dem Tag mit identischer kalendarischer Bezeichnung1Brönneke, <strong>Widerrufsrecht</strong> und Belehrungspflichten, S. 45.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!