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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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216 Teil 3 – Widerrufsfrist und AusübungHandlung der Vertrag zustande kommt. 1Dem wird entgegengehalten,dass die Pflicht bei einem Verkaufsangebot über die Plattform eBaybereits dadurch eingehalten ist, dass der Verkauf über diese Plattformabgewickelt wird und die entsprechenden Fragen in den AGB von eBaykonkret geregelt sind. 2 Zudem werden auch <strong>im</strong> Bestellablauf durch denPortal-Betreiber entsprechende Informationen erteilt und verlinkt. EigeneInformationen des Verkäufers seien dann nicht erforderlich. 3Diesezweite Ansicht ist vorzugswürdig, jedoch mit der Maßgabe, dass derUnternehmer dann auf seiner eigenen Internetseite durch „sprechendeLinks“ wie z.B. „Vertragsschluss“ auf die eBay-AGB verweisen muss. 4Hinsichtlich der nachvertraglichen Informationspflicht, die für denFristlauf maßgeblich ist, reicht es aus, wenn die Information zum Vertragsschluss– unter Wahrung des Transparenzgebotes – in den eBay-AGB enthalten ist, weil der Kunde dort solche Informationen regelmäßigerwartet. Allerdings ist nicht sichergestellt, dass der Verbraucherdiese auch spätestens mit der Lieferung in Textform erhält, wie es nach§ 312c Abs. 2 BGB erforderlich ist.ee) Mindestlaufzeit bei DauerschuldverhältnissenNach § 1 Abs. 1 Nr. 5 BGB-InfoV ist bei Verträgen, die dauernde oderregelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben (z.B. Zeitschriftenabonnements),die Mindestlaufzeit anzugeben, d.h. der Zeitraum,der als unterste Grenze für das Bestehen der vertraglichen Bindungbis zur Beendigung durch Zeitablauf oder ordentliche Kündigungvereinbart ist. 5Wird die Mindestlaufzeit nicht in einer E-Mail odereinem individuellen Kundenanschreiben mitgeteilt, sondern in AGBgeregelt, gelten die Beschränkungen des § 309 Nr. 9 BGB. Da bei Ratenlieferungsverträgender Umfang der Leistungspflicht schon bei Vertragsschlussfeststeht, fallen diese nicht unter Nr. 5, sondern unterNr. 9. 6 Sofern zur Beendigung des Vertrages die Einhaltung einer Kündigungsfristerforderlich ist, muss auch diese mitgeteilt werden. 7ff) LeistungsvorbehalteDer Unternehmer ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 BGB-InfoV verpflichtet,dem Verbraucher Informationen über „einen Vorbehalt, eine in Quali-1LG Lübeck, Urteil v. 11.03.2008, 8 O 5/08; LG Leipzig, Beschluss v.03.03.2008, 04 HK 0 597/08.2Kaestner/Tews, WRP 2004, 391, 3978.3LG Frankenthal, JurPC Web-Dok. 117/2008.4Vgl. LG Lübeck, MMR 2008, 554 = K&R 2008, 483; zum vorvertraglichenfernabsatzrechtlichen Transparenzgebot ausführlich Teil 5 A II 1.5Erman/Saenger, § 312c Rn. 9.6Lütcke, Fernabsatzrecht, § 312c Rn. 24.7Palandt/Grüneberg, § 1 BGB-InfoV Rn. 4.

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