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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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A. Persönlicher Anwendungsbereich 83Nach Auffassung des AG Detmold soll ein regelmäßiges Anbietenvon Waren über eBay unter Verwendung von AGB keine unternehmerischeTätigkeit begründen. 1Dem ist entgegen zu halten, dass wer sichdie Mühe macht, für eine Vielzahl von Geschäften Bedingungen zuformulieren, davon ausgeht, dass auch eine Vielzahl von Geschäftenabgewickelt werden wird. Im Verhältnis zu den übrigen Anhaltspunktenist die Verwendung von AGB aber als ein schwaches Indiz für eineunternehmerische Tätigkeit zu werten. 2 <strong>Das</strong> LG Mainz hat dies andersbewertet, wenn in den AGB Klauseln enthalten sind, die typischerweisenur von Unternehmen genutzt werden. 3f) UmsatzAuch schon unterhalb der Powerseller-Kriterien (monatliches Handelsvolumenvon 3.000 Euro) wird vorgeschlagen, einen Indizienbeweiszuzulassen. Als Grenze könnte hier ein Verkaufsumsatz von mindestens1.500 Euro monatlich in den letzten drei Monaten dienen. Auch hierkann der Verkäufer dann <strong>im</strong> Einzelfall darlegen, warum er derart hoheUmsätze erzielt hat, ohne Unternehmer zu sein. Dieser Zeitraum istzwar nicht unbedingt repräsentativ. Auf einen längeren Zeitraum abzustellen,würde dem Verbraucher aber wenig helfen; er könnte nichtselbst feststellen, ob es sich bei seinem Gegenüber um einen Unternehmerhandelt, da die Artikel nur so lange für den Bieter einsehbar sind. 4Es ist allerdings für einen Mitbewerber schwierig, den Umsatz einesKonkurrenten nachzuweisen. 5g) Zahlungsart „PayPal“Ein Indiz für die Unternehmereigenschaft könnte in dem Angebot derZahlungsart PayPal gesehen werden. 6Diese Ansicht übersieht jedoch,dass insbesondere bei weltweitem Versand über eBay oftmals keinesichere und kostengünstige Alternative an Zahlungsmitteln zur Verfügungsteht. 7Außerdem bietet PayPal ihre Leistungen ausdrücklich sowohlgewerblichen als auch privaten Kunden an. 81AG Detmold, CR 2004, 859; dagegen: Schmittmann, K&R 2005, 337, 338.2Meyer, K&R 2007, 572; vgl. OLG Frankfurt a. M., GRUR 2004, 1042.3LG Mainz, NJW 2006, 783 = BB 2005, 2264 = MMR 2006, 51 = CR 2006, 131m. Anm. Mankowski.4Szczesny/Holthusen, NJW 2007, 2586.5Kaestner/Tews, WRP 2004, 391, 392.6Szczesny/Holthusen, NJW 2007, 2587, 2588.7Schubert, JurPC Web-Dok. 194/2007.8https://www.paypal.com/de (Stand: 5.4.<strong>2009</strong>).

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