13.07.2015 Aufrufe

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

186 Teil 3 – Widerrufsfrist und Ausübung14 Tage beträgt die Widerrufsfrist in Zypern, 1 der TschechischenRepublik, 2 Dänemark, 3 Estland, 4 Finnland, 5 Deutschland („ZweiWochen“), Portugal, 6 Schweden 7 und Lettland. 8Malta 9 und Slowenien 10 gewähren Verbrauchern 15 Tage <strong>Widerrufsrecht</strong>.Wegen dieser Zersplitterung und den damit einhergehenden Schwierigkeitenfür Onlinehändler, in andere Mitgliedsstaaten zu liefern undfür Verbraucher, in anderen Mitgliedsstaaten einzukaufen, schlug dieKommission in Art. 12 Abs. 1 VRRL-E ein <strong>Widerrufsrecht</strong> mit einereuropaweit einheitlichen Frist von 14 Tagen vor. 11II. Beginn der regelmäßigen FristDie ordnungsgemäße Belehrung über das <strong>Widerrufsrecht</strong> und die Erfüllungder fernabsatzrechtlichen Mitteilungspflichten nach § 312c Abs. 2BGB sind ebenso wie die Erfüllung aller Pflichten <strong>im</strong> elektronischenGeschäftsverkehr nach § 312e Abs. 1 S. 1 BGB Voraussetzung für denBeginn der Widerrufsfrist. Bei Warenlieferung wie <strong>im</strong> <strong>Onlinehandel</strong> istfür den Fristbeginn zudem der Eingang der Ware be<strong>im</strong> Verbrauchererforderlich (§§ 312d Abs. 2 S. 1, 355 Abs. 3 S. 2 BGB).1. Eingang der WareDie Widerrufsfrist beginnt gemäß § 312d Abs. 2 S. 1 BGB abweichendvon § 355 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Lieferung von Waren nicht vor demTage ihres Eingangs be<strong>im</strong> Empfänger.1Art. 7 FernabsatzG (CY).2Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 597.3Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 597.4§ 56 Abs. 1 Schuldrechtsgesetz (EE).5Kapitel 6, § 15 Abs. 1 a.E. Verbraucherschutzgesetz (FI).6Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 596.7Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S.596.8Art. 9 FernabsatzVO (LV).9Art. 6 Abs. 1 S. 1 FernabsatzVO (MT).10Art. 43c Abs. 1 S. 1 VerbraucherschutzG (SI)..11Malta unterstützt zwar eine solche Harmonisierung, tut sich aber schwer, denhohen Standard aufzugeben: „Malta supports the harmonisation of the cooling offperiod across Member States; since it would s<strong>im</strong>plify matters for both consumers andtraders alike. Malta has one of the longest cooling-off periods across the EU, anddoes not want to reduce it.”, Malta’s Replies to the Questions for Public Consultationon the Communication from the Commission to the Council, the EuropeanParliament and the European Economic and Social Committee on the <strong>im</strong>plementationof Directive 1997/7/EC of the European Parliament and of the Council of 20May 1997 on the Protection of Consumers in respect of Distance Contracts, 20November 2006, p. 3:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!