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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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80 Teil 2 – Anwendungsbereichches Handeln spricht. So kann z.B. der Verkauf von drei neuwertigenKraftfahrzeugen über einen Zeitraum von zwei Monaten durchaus alsgewerbliche Tätigkeit angesehen werden. Hier rücken andere Indizien,wie etwa die Gewinnspanne oder die Umsatzhöhe be<strong>im</strong> Verkauf wenigerhochwertiger Produkte, in den Vordergrund. Die Abgrenzung zulediglich privaten Gelegenheitsverkäufen ist in diesen Fällen besondersschwierig, so dass regelmäßig weitere Indizien hinzutreten müssen, umeine gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers zu begründen. 1Die Zahl der aktuell oder in der Vergangenheit eingestellten Angeboteist auch nur bedingt aussagekräftig, da bei nicht erfolgreichen Angebotendiese möglicherweise später nochmals eingestellt werden unddaher die Zahl der tatsächlich verkauften Artikel deutlich geringer seinkann als die der angebotenen Artikel. Außerdem werden die bereitsausgelaufenen Angebote nicht dauerhaft archiviert, so dass sich Käuferoder Wettbewerber nur einen Überblick über die letzten Angebote desVerkäufers verschaffen können. 2c) Anzahl der BewertungenEin Indiz für die Unternehmereigenschaft kann auch darin zu sehensein, dass der Betreffende bei eBay bereits eine Vielzahl von Bewertungenerhalten hat. <strong>Das</strong> AG Wernigerode 3hat die Unternehmereigenschaftbei 1.378 Bewertungen, das LG Kleve 4 bei insgesamt 600 Bewertungenund 81 Verkäufen innerhalb sieben Monate, das LG Berlin 5 bei39 Transaktionen (einschließlich Käufen) innerhalb fünf Monate alsgegeben angenommen. Es ist zu beachten, dass die Anzahl der erhaltenenBewertungen nicht der Zahl der tatsächlich erfolgten Verkäufeentsprechen muss. Anderseits ist es unzulässig, automatisch davon auszugehen,dass mehr Artikel verkauft werden, als sich dies aus der Zahlder Bewertungen ergibt. Ein mögliches „Dunkelfeld“ kann weder allgemein,noch bezogen auf einen konkreten Verkäufer abgeschätzt oderüberprüft werden. 6 So hat das LG Hanau 7 25 Bewertungen <strong>im</strong> Zeitraumvom 2.1.2006 bis 20.3.2006 als ausreichend für die Unternehmereigenschaftangesehen.Ein Anstieg der Bewertungen von 205 auf 476 innerhalb neun Monaten,sowie die Tatsache, dass der Händler auch einen eigenen eBay-Shop betreibt, lassen mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf eine1Fischer, WRP 2008, 193.2Meyer, K&R 2007, 572;3AG Wernigerode, MMR 2007, 402.4LG Kleve, 01.09.2004, 2 O 290/04, zitiert nach juris.5LG Berlin, CR 2002, 371.6Meyer, K&R 2007, 572.7LG Hanau, MMR 2007, 339.

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