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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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356 Teil 4 – Die Rückabwicklung des widerrufenen Vertragesdas Rücktrittsrecht gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB an sich bestehendenAnspruch, nicht aber um einen weitergehenden Anspruch handelt. 1Weitergehende Schadensersatzansprüche, deliktsrechtliche Ansprücheund solche aus c.i.c. werden nur <strong>im</strong> Wege der teleologischen Reduktionund für den Fall für möglich gehalten, dass sie ohne Zusammenhangmit dem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht entstanden sind. 21jurisPK-BGB/Wildemann, § 357, Rn. 46; MünchKommBGB/Masuch, § 357 Rn.53.2Bamberger/Roth/Grothe, § 357 Rn. 16.

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