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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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128 Teil 2 – Anwendungsbereichausgenommen. Allerdings können die Vertragsparteien in Dänemarkvereinbaren, dass der Lieferer mit der Herstellung der Waren vor Ablaufder Widerrufsfrist beginnen kann, was zur Folge hat, dass mitBeginn der Produktion das <strong>Widerrufsrecht</strong> des Verbrauchers erlischt. 1In Finnland, Lettland und Schweden sind Waren, die auf die persönlichenBedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, nicht vom <strong>Widerrufsrecht</strong>ausgenommen. 23. Eindeutige Fälle individualisierter WareEine Kundenspezifikation liegt eindeutig dann vor, wenn der Verbraucherindividuelle Vorgaben für die Anfertigung des Produktes gegebenhat. 3Für den <strong>Onlinehandel</strong> bedeutet dies, dass der Verbraucher in einemfreien Textfeld Maße oder Texte eingegeben haben oder Dateienmit Grafiken bzw. Fotos hochgeladen haben muss, die dann für dieAnfertigung der Ware verwendet werden. Hierunter fallen unproblematischWaren, die eine eindeutige Individualisierung aufweisen wie Bekleidungoder Tassen mit vom Kunden übermittelten Fotos,Schmuckstücke mit Namensgravuren, nach individuellen Maßeingabendes Kunden zugeschnittene Maßkleidung 4 oder nach den vom Kundenfrei eingegebenen Maßen gefertigten Duschkabinen.Anwendbar sind die Ausnahmen weiterhin auf zugeschnittene Stoffe,meterweise abgeschnittene Seile, Boxenkabel oder ähnliche Waren, dienur mit erheblichem Aufwand weiterveräußert werden können. Nichtnach Kundenspezifikation angefertigt ist allerdings eine als Paket verkaufteSammlung mit zugeschnittenen Stoffresten oder ein Kabel einerbest<strong>im</strong>mten Standard-Länge, wenn dieses herstellerseitig so ausgeliefertwird. 5Ausgenommen vom <strong>Widerrufsrecht</strong> sind auch Leiterplatten, dienicht lediglich nach Maßgabe von Standardbauteilen gefertigt werden,so dass keine konfektionierte Ware geliefert wird. 64. Eindeutige Fälle nicht individualisierter WareNicht vom <strong>Widerrufsrecht</strong> ausgenommen ist hingegen Konfektionsware,die speziell auf Kundenwunsch bestellt wird (sog. Streckengeschäft). 7Es ist üblich, dass Onlinehändler kein eigenes Lager unterhalten und die1§ 18 Abs. 6 VerbVertG (DK).2Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 589.3Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch, § 312d Rn. 34.4Erman/Saenger, § 312d Rn. 23.5Vgl. Kaestner/Tews, WRP 2005, 1335.6LG Essen, JurPC Web-Dok. 312/2003.7LG Memmingen, JurPC Web-Dok. 116/2004.

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